Ein Blick über den Tellerrand

Während Gerichte in New York, England und Wales bereits klare Verbote für KI‑Brillen erlassen haben, bleibt die deutsche Justiz bislang zurückhaltend. Die Frage, warum deutsche Gerichte Smart Glasses nicht pauschal verbieten, wirft ein Schlaglicht auf das Zusammenspiel von bestehenden Aufnahmeverboten, Hausordnungen und der Einschätzung der Behörden.

Bestehende Rechtsgrundlagen greifen bereits

In Deutschland ist das Aufnehmen von Ton und Bild in Verhandlungssälen grundsätzlich untersagt – ein Verbot, das unabhängig vom genutzten Gerät gilt. Diese Regelung erstreckt sich automatisch auf Smart‑Glasses, sodass ein explizites Verbot nicht zwingend nötig erscheint. Zusätzlich können vorsitzende Richter*innen im Einzelfall weitere Auflagen erteilen, etwa das Betreten des Saals mit einer KI‑Brille zu untersagen. Viele Bundesländer verweisen in ihren Hausordnungen darauf, dass das Filmen oder Fotografieren nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Gerichtsleitung gestattet ist.

Praxisbeispiele aus deutschen Gerichten

In Hamburg etwa gilt im Strafjustizgebäude ein generelles Verbot für elektronische Geräte, zu denen auch Smart‑Glasses zählen. Das Personal an den Eingängen ist geschult, verdächtige Geräte zu erkennen, und Besucher*innen geben ihre Brillen freiwillig ab, wenn sie darauf hingewiesen werden. Ähnliche Vorgehensweisen finden sich in anderen Bundesländern, wobei bislang keine Fälle von illegalen Aufnahmen mit KI‑Brillen gemeldet wurden.

Internationale Gegenbewegungen

Im Gegensatz dazu haben Gerichte in den USA und Großbritannien bereits strengere Maßnahmen ergriffen. In New York müssen Besucher*innen ihre KI‑Brille am Eingang abgeben, und in England ist das Tragen solcher Geräte in Gerichtsgebäuden ausdrücklich untersagt. Diese Regelungen entstanden, weil dort bereits konkrete Vorfälle oder das Risiko von verdeckten Aufnahmen als bedrohlich eingeschätzt wurden.

Deutsche Behörden beobachten die Entwicklung

Die Justizministerien der Länder betonen, dass sie die Situation aufmerksam verfolgen. In Baden‑Württemberg wird die Entwicklung genau beobachtet, während Bayern auf die strafrechtliche Verfolgung unbefugter Aufnahmen verweist, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden können. Da bislang keine Verstöße mit Smart‑Glasses bekannt sind, sehen die Behörden keinen akuten Handlungsbedarf.

Fazit: Prävention durch bestehende Regeln

Die Kombination aus einem generellen Aufnahmeverbot, der Möglichkeit individueller richterlicher Anordnungen und klaren Hausordnungen reicht nach Ansicht der deutschen Justiz aus, um den potenziellen Missbrauch von Smart‑Glasses zu verhindern. Während andere Länder zu pauschalen Verboten greifen, setzt Deutschland auf die bereits vorhandenen rechtlichen Werkzeuge und behält die Thematik im Blick, um bei Bedarf flexibel reagieren zu können.

Source: https://netzpolitik.org/2026/ueberwachungsbrillen-warum-deutsche-gerichte-smart-glasses-nicht-verbieten/

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