Einleitung

Der aktuelle Entwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts wirft ein Schlaglicht auf ein bislang unbeachtetes Problem: die Nutzung von illegal erworbenen Werbedaten durch staatliche Sicherheitsorgane. Während der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Bundesverfassungsschutz umfangreiche neue Befugnisse erhalten sollen, bleibt die Frage offen, ob sie auf Daten zurückgreifen dürfen, die aus dem kommerziellen Tracking‑Business stammen und häufig gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen.

Was steckt hinter ADINT?

Der Begriff Advertising‑based Intelligence (kurz ADINT) beschreibt die Praxis, werbebasierte Datensätze zu kaufen, zu analysieren und für nachrichtendienstliche Zwecke zu verwenden. Dabei handelt es sich um hochgranulare Informationen, die aus Smartphone‑Apps, Cookies und anderen Online‑Tracking‑Mechanismen gewonnen werden. Solche Daten ermöglichen die Erstellung detaillierter Bewegungsprofile, die nicht nur private Personen, sondern auch Beschäftigte sicherheitsrelevanter Institutionen betreffen.

Handel mit Standortdaten

Recherchen von netzpolitik.org und dem Bayerischen Rundfunk haben über zwei Jahre hinweg belegt, dass Standortinformationen in großem Stil gehandelt werden. Diese Datensätze enthalten häufig präzise GPS‑Koordinaten, die angeblich nur für Werbezwecke gesammelt werden, jedoch in Wirklichkeit ein umfassendes Bild des Alltagsverhaltens liefern. Die Weitergabe an staatliche Stellen geschieht häufig im Verborgenen, ohne dass die betroffenen Personen darüber informiert werden.

Internationale Praxis

Auch außerhalb Deutschlands setzen Sicherheitsbehörden auf ADINT. In den USA, Ungarn und Österreich ist bereits dokumentiert, dass Geheimdienste und Polizeikräfte Werbedaten zur Gefahrenabwehr nutzen. Der jüngste Hinweis, dass ein deutsches Landeskriminalamt mindestens ein Mal auf solche Quellen zurückgegriffen hat, verdeutlicht, dass die Praxis bereits in Deutschland Fuß gefasst hat, obwohl klare gesetzliche Vorgaben fehlen.

Die aktuelle Gesetzesinitiative

Der vorliegende Reformvorschlag umfasst zahlreiche Paragraphen, die den Zugriff auf klassische Nachrichtendaten regeln, jedoch bleibt ein entscheidender Aspekt unberücksichtigt: die rechtliche Einordnung von Daten, die aus illegalen Werbepraktiken stammen. Die Bundesregierung hat bislang keine verbindlichen Leitlinien veröffentlicht, die den Umgang mit diesen Informationen definieren.

Kritik aus Opposition und Fachwelt

Vertreterinnen und Vertreter der Linksfraktion sowie der Grünen äußern scharfe Vorwürfe. Clara Bünger betont, dass Polizei und Geheimdienste niemals auf illegal erzeugte Datenhalden zurückgreifen dürfen. Konstantin von Notz kritisiert die „anhaltende Verweigerungshaltung der Bundesregierung“ und fordert klare Rechtsgrundlagen, um den Missbrauch von Bewegungsprofilen zu verhindern.

Fehlende Regelungen zu illegalen Werbedaten

Ohne eindeutige Vorgaben besteht die Gefahr, dass sensible Informationen über Regierungsmitarbeiter, Militärpersonal oder andere sicherheitsrelevante Akteure in die Hände staatlicher Stellen gelangen. Solche Praktiken könnten nicht nur die persönliche Privatsphäre verletzen, sondern auch die Sicherheit kritischer Infrastrukturen gefährden.

Folgen für Demokratie und Sicherheit

Die unregulierte Nutzung von Werbedaten wirft grundlegende Fragen nach dem Gleichgewicht zwischen Sicherheitsinteressen und Grundrechten auf. Ein unkontrollierter Zugriff könnte das Vertrauen der Bevölkerung in staatliche Institutionen untergraben und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit aushöhlen. Experten fordern daher, dass die Reform nicht nur neue Befugnisse schafft, sondern gleichzeitig strenge Schranken für den Einsatz von Daten aus dem kommerziellen Werbemarkt etabliert.

Source: https://netzpolitik.org/2026/geheimdienstreform-opposition-kritisiert-ungeregelte-ueberwachung-mit-werbedaten/

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