Einleitung

Intelligente Brillen, die Ton- und Bildaufnahmen ermöglichen, gelten in vielen Ländern als potenzielle Gefahr für die Integrität von Gerichtsverfahren. Während New York, England und Wales bereits klare Verbote erlassen haben, bleibt Deutschland bei einem generellen Verbot zurück. Dieser Beitrag erklärt, welche rechtlichen Grundlagen bereits existieren, warum die deutschen Justizbehörden bislang kein ausdrückliches Verbot für Smart Glasses sehen und welche praktischen Maßnahmen bereits im Alltag der Gerichte umgesetzt werden.

Internationale Entwicklungen

Seit dem 1. Juli 2023 müssen Besucher*innen in New York sämtliche KI‑Brillen am Eingang abgeben. In Los Angeles wurde sogar ein prominenter Prozess gegen Meta von Richtern mit der Androhung von Zwangsmaßnahmen begleitet, falls die Brillen nicht sofort entfernt werden. Ähnlich verhält es sich in England und Wales: Der Courts and Tribunals Service hat im August ein offizielles Verbot für Smart Glasses in allen Gerichtsgebäuden erlassen. Diese Maßnahmen spiegeln die Sorge wider, dass unauffällige Aufnahmen Zeugen, Anwälte oder Richter*innen kompromittieren könnten.

Deutsche Rechtslage

In Deutschland existiert bereits ein generelles Aufnahmeverbot für Verhandlungssäle. Unabhängig vom genutzten Gerät – sei es ein Smartphone, ein Diktiergerät oder eine Smart Glasse – dürfen Ton‑ und Bildaufnahmen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen erfolgen. Dieses Verbot ist in den jeweiligen Landesgesetzen und den Hausordnungen der Gerichte verankert. Zusätzlich können vorsitzende Richter*innen im Einzelfall weitere Auflagen erteilen, etwa das Betreten des Saals mit einer KI‑Brille zu untersagen.

Die meisten Bundesländer betonen, dass diese bestehenden Regelungen ausreichend seien, um den Missbrauch von Überwachungsbrillen zu verhindern. Das Thüringer Justizministerium erklärt, dass keine zusätzlichen Verbote nötig seien, weil die bestehenden Vorschriften bereits wirksam seien. Ähnliche Aussagen finden sich in Baden‑Württemberg, Bayern und anderen Ländern.

Praxis in deutschen Gerichten

Einige Gerichte haben bereits proaktive Maßnahmen ergriffen. In Hamburg ist im Strafjustizgebäude das Mitführen jeglicher elektronischer Geräte, einschließlich Smart Glasses, untersagt. Das Personal an den Eingängen ist speziell geschult, um solche Geräte zu erkennen und Besucher*innen darauf hinzuweisen, dass sie die Brille freiwillig abgeben können. In Berlin regeln die Hausordnungen, dass Aufnahmen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Gerichtsleitung gestattet sind.

Bislang sind jedoch keine Fälle bekannt geworden, in denen jemand aktiv Smart Glasses in einem deutschen Gerichtsgebäude getragen und damit Aufnahmen gemacht hat. Deshalb sehen die Justizministerien keinen akuten Handlungsbedarf für ein generelles Verbot, sondern beobachten die technologische Entwicklung weiterhin aufmerksam.

Strafrechtliche Konsequenzen

Wer unbefugt ein nicht‑öffentliches Gespräch, etwa in einer nicht‑öffentlichen Verhandlung, aufzeichnet, kann sich nach dem Strafgesetzbuch einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren aussetzen. Diese Regelung unterstreicht, dass das illegale Aufzeichnen von Gerichtsverhandlungen bereits strafrechtlich verfolgt werden kann, ohne dass ein spezielles Smart‑Glasses‑Verbot nötig ist.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Deutschland auf ein generelles Verbot von Überwachungsbrillen im Gerichtssaal verzichtet, weil das bestehende Aufnahmeverbot und die Möglichkeit individueller richterlicher Anordnungen bereits als wirksam erachtet werden. Die Justizbehörden behalten die Situation jedoch im Blick und könnten bei vermehrten Vorfällen nachjustieren.

Source: https://netzpolitik.org/2026/ueberwachungsbrillen-warum-deutsche-gerichte-smart-glasses-nicht-verbieten/

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