Einleitung

Intelligente Brillen, die Ton und Bild aufnehmen können, sorgen weltweit für Diskussionen. Während Gerichte in New York, England und Wales bereits strenge Verbote erlassen haben, bleibt Deutschland bei den bestehenden Regelungen. Dieser Beitrag erklärt, welche rechtlichen Grundlagen bereits greifen und warum die deutschen Justizbehörden bislang kein generelles Verbot für KI‑Brillen aussprechen.

Bestehende Aufnahmeverbote im deutschen Verhandlungsraum

In Deutschland ist das Aufzeichnen von Ton und Bild in nicht‑öffentlichen Verhandlungssälen grundsätzlich untersagt. Das Verbot gilt unabhängig vom genutzten Gerät – sei es ein Smartphone, ein Diktiergerät oder eine Smart‑Glasse. Die entsprechenden Vorschriften finden sich in den jeweiligen Landesgesetzen und in den Hausordnungen der Gerichte. So dürfen in Berlin nur Aufnahmen gemacht werden, wenn die Gerichtsleitung ausdrücklich zustimmt.

Ergänzende richterliche Anordnungen

Vorsitzende Richter*innen können zusätzlich individuelle Auflagen erteilen. Sie können das Betreten des Saals mit einer KI‑Brille untersagen oder das Mitführen von Aufnahmegeräten generell verbieten. Diese Befugnisse ermöglichen es den Gerichten, flexibel auf neue Technologien zu reagieren, ohne dass ein gesondertes Gesetz nötig wäre.

Praxisbeispiele aus deutschen Gerichtsgebäuden

In Hamburg wird bereits im Strafjustizgebäude jede Art von elektronischem Gerät, einschließlich Smart‑Glasses, untersagt. Das Personal an den Eingängen ist speziell geschult, um solche Geräte zu erkennen. Besucher*innen, die dennoch eine Brille tragen, geben diese freiwillig ab, sobald sie auf die Hausordnung hingewiesen werden.

Andere Bundesländer, etwa Baden‑Württemberg und Bayern, verweisen auf die bestehenden strafrechtlichen Bestimmungen. Das unbefugte Aufzeichnen eines nicht‑öffentlichen Gesprächs kann dort mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

Internationale Gegenbeispiele und deren Konsequenzen

In den USA müssen Besucher*innen seit Juli 2023 ihre KI‑Brille am Eingang eines Gerichtsgebäudes in New York abgeben. Ähnlich verhält es sich in England und Wales, wo seit August ein offizielles Verbot für Smart‑Glasses gilt. Dort wurde das Verbot nicht als überflüssig angesehen, weil die bestehenden Aufnahmeregelungen nicht alle technischen Möglichkeiten abdecken.

Warum Deutschland nicht folgt

Die deutschen Justizministerien betonen, dass die aktuellen Regelungen ausreichend seien. In den meisten Bundesländern sind bislang keine Fälle bekannt, in denen Smart‑Glasses in Gerichtsgebäuden eingesetzt wurden. Ohne konkrete Vorfälle sehe man keinen Handlungsbedarf für ein explizites Verbot, sondern beobachte die Entwicklung weiter.

Ausblick und mögliche Entwicklungen

Obwohl derzeit kein generelles Verbot geplant ist, bleibt das Thema im Blickfeld der Justiz. Sollte die Nutzung von KI‑Brillen zunehmen, könnten die Gerichte erneut prüfen, ob zusätzliche gesetzliche Vorgaben nötig sind. Bis dahin gelten die bestehenden Aufnahmeverbote und die Möglichkeit, richterliche Anordnungen zu erlassen, als wirksame Schutzmechanismen.

Source: https://netzpolitik.org/2026/ueberwachungsbrillen-warum-deutsche-gerichte-smart-glasses-nicht-verbieten/

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