Einführung

Intelligente Brillen, die mit Künstlicher Intelligenz ausgestattet sind, ermöglichen das heimliche Aufzeichnen von Bild‑ und Tonmaterial. Während einige Staaten bereits strenge Verbote für solche Geräte in Justizgebäuden erlassen haben, bleibt Deutschland bei einer eher zurückhaltenden Strategie. Der folgende Beitrag beleuchtet die aktuelle Rechtslage, die Praxis in den Gerichten und die Gründe, warum ein generelles Verbot bislang nicht in Sicht ist.

Internationale Vorgaben

USA und Großbritannien

Seit dem 1. Juli 2024 müssen Besucher*innen in New York sämtliche KI‑Brillen am Eingang abgeben. Der Schritt folgte auf einen aufsehenerregenden Prozess gegen Meta, bei dem Richter*innen drohten, Zwangsmaßnahmen zu ergreifen, falls die Geräte nicht sofort entfernt würden. Ähnlich verhält es sich in England und Wales: Seit August 2024 ist das Tragen von Smart Glasses in Gerichtsgebäuden ausdrücklich untersagt, wie der Courts and Tribunals Service (HMCTS) festgelegt hat.

Deutsche Situation

Im Gegensatz dazu gibt es in Deutschland bislang kein flächendeckendes Verbot. Die Justizministerien der Länder bestätigten gegenüber netzpolitik.org, dass die bestehenden Regelungen als ausreichend erachtet werden. Ein generelles Verbot sei nicht geplant, solange keine konkreten Verstöße dokumentiert wurden.

Bestehende Rechtsgrundlagen

Unabhängig vom Gerätetyp gilt in Deutschland das Aufnahmeverbot in Verhandlungssälen. Ton‑ und Filmaufnahmen dürfen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen erfolgen. Dieses Verbot erstreckt sich automatisch auf Smart Glasses, da es sich um eine Aufnahmevorrichtung handelt. Zusätzlich können vorsitzende Richter*innen im Einzelfall das Betreten des Saals mit einer KI‑Brille untersagen.

Einige Bundesländer, etwa Berlin, regeln in ihren Hausordnungen, dass das Filmen oder Fotografieren nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Gerichtsleitung gestattet ist. In Hamburg wurde bereits ein generelles Verbot elektronischer Geräte im Strafjustizgebäude erlassen, wobei das Personal an der Eingangskontrolle speziell für Smart Glasses sensibilisiert ist.

Praktische Umsetzung in deutschen Gerichten

Bislang wurden nur vereinzelte Fälle gemeldet, in denen Besucher*innen Smart Glasses mitgebracht haben. In den meisten Situationen geben die Betroffenen die Geräte freiwillig ab, sobald sie auf die Hausordnung hingewiesen werden. Das Thüringer Justizministerium betont, dass diese Maßnahmen ausreichen, um den aktuellen Entwicklungen zu begegnen.

Andere Länder, wie Baden‑Württemberg, beobachten die Technologie aufmerksam, haben jedoch noch keinen Handlungsbedarf gesehen, weil bislang keine Verstöße bekannt sind. Das Bayerische Justizministerium verweist zudem auf das Strafrecht, das die unbefugte Aufnahme nichtöffentlicher Gespräche mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ahnden kann.

Ausblick

Die Debatte um ein mögliches Verbot von Smart Glasses bleibt offen. Während internationale Gerichte bereits klare Verbote erlassen haben, setzt Deutschland auf bestehende Aufnahmeverbote und die Möglichkeit, im Einzelfall zusätzliche Auflagen zu erteilen. Beobachter*innen erwarten, dass die Justizministerien die Entwicklung weiter im Blick behalten und bei Bedarf nachjustieren werden.

Source: https://netzpolitik.org/2026/ueberwachungsbrillen-warum-deutsche-gerichte-smart-glasses-nicht-verbieten/

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