Ein umstrittenes Gesetz im Fokus der Berliner Politik

Im Dezember 2025 beschlossen die Regierungsparteien CDU und SPD eine umfassende Novelle des Berliner Polizeigesetzes. Die Änderungen erweitern die Befugnisse der Polizei erheblich und setzen dabei stark auf digitale Technologien. Linke und Bündnis 90/Die Grünen sehen darin einen Rückschritt für Grundrechte und haben deshalb einen Normenkontrollantrag beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin eingereicht.

Die fünf Kernpunkte der Erweiterung

Der 155‑seitige Antrag kritisiert vor allem fünf neue Befugnisse: Erstens die Möglichkeit, Online‑Durchsuchungen und das heimliche Abgreifen verschlüsselter Kommunikation bereits vor einer Straftat durchzuführen. Zweitens die Einführung einer flächendeckenden KI‑gestützten Videoüberwachung, bei der Algorithmen „atypisches“ Verhalten erkennen sollen. Drittens der biometrische Massenabgleich, bei dem öffentlich zugängliche Bilddaten aus dem Netz automatisch in polizeiliche Fahndungen einfließen können. Viertens die Nutzung von Polizeidaten zum Training von Künstlicher Intelligenz ohne klare Einschränkungen. Und fünftens die Schaffung einer automatisierten Datenanalyseplattform, die sämtliche gesammelten Informationen zu einer „Superdatenbank“ zusammenführt.

Gefahren für die Privatsphäre und die IT‑Sicherheit

Durch die neuen Regelungen könnte die Polizei gezielt Sicherheitslücken in Software ausnutzen, anstatt sie den Herstellern zu melden. Das schafft Anreize, Schwachstellen offen zu lassen – ein Risiko, das bereits bei einem Cyberangriff auf die Berliner Verwaltung sichtbar wurde. Zudem wird befürchtet, dass marginalisierte Gruppen, etwa Obdachlose, durch die KI‑Analyse automatisch als gefährlich eingestuft werden und damit unter Generalverdacht geraten.

Reaktion der Opposition

Die innenpolitischen Sprecher Vasili Franco (Grüne) und Niklas Schrader (Linke) präsentierten den Antrag im Abgeordnetenhaus und betonten, dass das frühere Berliner Polizeigesetz zu den liberalsten in Deutschland gehörte. Sie werfen der neuen Novelle „gesetzgeberischen Aktionismus“ vor und sehen darin ein Mittel zur Inszenierung von Handlungsfähigkeit, das jedoch Grundrechte aushöhlt. Der Prozessbevollmächtigte David Werdermann von der Kanzlei KM8 reichte den Antrag beim Verfassungsgerichtshof ein, der nun prüfen soll, ob die Änderungen mit der Landesverfassung vereinbar sind.

Ausblick und mögliche Konsequenzen

Ein Eilantrag wurde nicht gestellt, sodass das Gesetz vorerst in Kraft bleibt. Sollte das Verfassungsgericht die Regelungen für verfassungswidrig erklären, könnte Berlin gezwungen sein, die umstrittenen Befugnisse zurückzunehmen oder stark zu modifizieren. Ein solcher Beschluss hätte zudem Signalwirkung für andere deutsche Großstädte, die ähnliche Überwachungstechnologien einführen wollen. Die Debatte um KI‑gestützte Polizeiarbeit, Datenschutz und die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit bleibt damit ein zentrales Thema im politischen Diskurs.

Source: https://netzpolitik.org/2026/berliner-polizeigesetz-linke-und-gruene-ziehen-vor-den-verfassungsgerichtshof/

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