Einleitung
Im Dezember 2025 haben die regierenden Parteien CDU und SPD das Berliner Polizeigesetz grundlegend verschärft. Die Novelle erweitert die Befugnisse der Polizei in Bereichen, die bislang als besonders sensibel galten: Künstliche Intelligenz, biometrische Daten und digitale Überwachung. Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke sehen darin einen eklatanten Verstoß gegen Grundrechte und haben deshalb einen Normenkontrollantrag beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin eingereicht.
Der Normenkontrollantrag
Die innenpolitischen Sprecher Vasili Franco (Grüne) und Niklas Schrader (Linke) stellten den 155‑seitigen Antrag im Berliner Abgeordnetenhaus vor. Prozessbevollmächtigter David Werdermann übermittelte das Gesuch an das höchste Landesgericht, das nun prüfen soll, ob die neuen Regelungen mit der Berliner Verfassung vereinbar sind. Der Antrag richtet sich gegen fünf zentrale Erweiterungen, die laut den Antragstellern die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger massiv einschränken könnten.
Fünf umstrittene Befugnisse
Erstens soll die Polizei künftig verschlüsselte Kommunikation ausspionieren dürfen, noch bevor ein konkreter Tatverdacht besteht. Zweitens wird die öffentliche KI‑Videoüberwachung ausgebaut, wobei Algorithmen „atypisches“ Verhalten identifizieren sollen. Drittens erlaubt das Gesetz einen biometrischen Massenabgleich, bei dem jedes im Netz veröffentlichte Foto automatisch in die polizeiliche Fahndung einfließt. Viertens dürfen gesammelte Polizeidaten ohne Einschränkung zum Training von KI‑Systemen verwendet werden. Und fünftens wird die automatisierte Analyse großer Datenbestände – inklusive möglicher Staatstrojaner – gesetzlich legitimiert.
KI‑gestützte Videoüberwachung
Berlin wird damit zur drittgrößten Stadt in Deutschland, die auf KI‑basierte Kameras setzt. Bereits am Kottbusser Tor wurden erste Systeme installiert, die Gesichter scannen und Verhaltensmuster auswerten. Kritiker warnen, dass solche Technologien Menschen in den öffentlichen Raum pauschal unter Generalverdacht stellen und besonders marginalisierte Gruppen wie Obdachlose diskriminieren könnten.
Biometrischer Massenabgleich
Der neue Paragraph erlaubt es, öffentlich zugängliche Bilddaten aus sozialen Netzwerken oder anderen Plattformen automatisiert mit polizeilichen Datenbanken abzugleichen. Dienste, die ähnlich wie PimEyes arbeiten, würden damit legalisiert, obwohl sie nach Ansicht vieler Experten gegen die Datenschutz‑Grundverordnung und die KI‑Verordnung verstoßen.
Training von KI mit Polizeidaten
Die Gesetzesnovelle sieht vor, dass sämtliche gesammelten Polizeiinformationen – von Einsatzberichten bis zu privaten Gesprächen – ohne weitere Einschränkungen zum Training von Künstlicher Intelligenz an Unternehmen weitergegeben werden dürfen. Das wirft Fragen nach dem Schutz sensibler Daten und nach der Kontrolle über deren Weiterverwendung auf.
Automatisierte Datenanalyse und Staatstrojaner
Durch die Erlaubnis, Datenbestände auf einer zentralen Plattform zusammenzuführen und mittels KI auszuwerten, entsteht laut Kritikern eine „Superdatenbank“, die ein umfassendes Bild aller Bürgerinnen und Bürger liefert. Zusätzlich soll die Polizei künftig Staatstrojaner einsetzen dürfen, um digitale Geräte zu infiltrieren – ein Schritt, der das Risiko von Missbrauch und von unbeabsichtigten Sicherheitslücken erhöht.
Politische Reaktionen und Ausblick
Die Linken und Grünen bezeichnen die Novelle als „gesetzgeberischen Aktionismus“ und als Abkehr von einer grundrechtsfreundlichen Politik. Sie betonen, dass das Gesetz zwar bereits in Kraft ist, ein Eilantrag jedoch wegen hoher rechtlicher Hürden nicht gestellt wurde. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs wird voraussichtlich erst in ein bis zwei Jahren erwartet, sodass die umstrittenen Regelungen zunächst weiter gelten.