Hintergrund: Neues Polizeigesetz und KI‑gestützte Videoüberwachung
Im Zuge der Novellierung des Berliner Polizeigesetzes, das nun als Allgemeines Sicherheits‑ und Ordnungsgesetz (ASOG) firmiert, wird die Einführung von KI‑basierten Verhaltensscannern ermöglicht. Diese Systeme sollen in ausgewählten Stadtteilen, an sogenannten kriminalitätsbelasteten Orten, sowie im Objektschutz von öffentlichen Gebäuden eingesetzt werden. Die Technologie analysiert Live‑Aufnahmen und versucht, auffällige Verhaltensmuster automatisch zu erkennen. Befürworter argumentieren, dass dadurch die Prävention von Straftaten effizienter gestaltet werden könne.
Datenweitergabe an Privatunternehmen
Eine kürzlich veröffentlichte Anfrage der Linken im Berliner Abgeordnetenhaus hat jedoch ein kritisches Detail ans Licht gebracht: Für das Training und die Qualitätskontrolle der Verhaltensscanner sollen reale Videoaufnahmen, die nicht anonymisiert sind, an private Firmen wie die Staige GmbH übermittelt werden. Dieses Unternehmen steht in enger Verbindung mit der Adesso SE, dem Auftragnehmer, der die KI‑Lösungen für die Berliner Polizei entwickelt. In der behördlichen Antwort wird zwar betont, dass in der Regel „wirksam bzw. irreversibel anonymisierte Datenbestände“ verwendet werden, jedoch wird ein Ausnahmeregelwerk eingeräumt, das die Nutzung nicht‑anonymisierter Aufnahmen erlaubt, wenn die Anonymisierung den Test‑ oder Trainingszwecken entgegenstehe.
Reaktionen von Politik und Gesellschaft
Der linke Innenpolitiker Niklas Schrader bezeichnete die Entscheidung als „erschreckend“ und kritisierte die „gutgläubige" Öffnung der Behörde für kommerzielle KI‑Anwendungen. Datenschützer warnen, dass personenbezogene Informationen, aus denen einzelne Passant:innen identifiziert werden können, in die Hände von Unternehmen gelangen, die primär Gewinninteressen verfolgen. Ohne klare gesetzliche Schranken bestünde die Gefahr, dass sensible Daten missbraucht oder unzureichend gesichert werden. Bürgerrechtsorganisationen fordern daher strengere Vorgaben und eine transparente Kontrolle der Datenflüsse.
Rechtliche Auseinandersetzungen
Die Linke und die Grünen haben bereits Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, um die Verfassungsmäßigkeit des ASOG‑Abschnitts zu prüfen, der die Weiterverarbeitung personenbezogener Daten für KI‑Systeme erlaubt. Das Verfahren könnte weitreichende Konsequenzen für die gesamte digitale Überwachungspraxis in Deutschland haben. Sollte das Gericht die Regelung für unvereinbar mit Grundrechten erklären, müsste die Stadt Berlin ihre Strategie zur KI‑gestützten Videoüberwachung grundlegend überarbeiten.
Ausblick: Wahl und mögliche Kursänderungen
Am kommenden Sonntag findet die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus statt. Aktuellen Umfragen zufolge könnte die aktuelle Koalition aus CDU und SPD, die das verschärfte Polizeigesetz unterstützt hat, ihre Mehrheit verlieren. Ein Regierungswechsel könnte zu einer restriktiveren Handhabung von KI‑Technologien im öffentlichen Sektor führen und die Diskussion um Datenschutz stärker in den Vordergrund rücken. Unabhängig vom Wahlergebnis bleibt das Thema ein Brennpunkt im Diskurs über Sicherheit, Technologie und bürgerliche Freiheiten.