Brandenburg plant Beschränkung des Informationszugangs
Die Landesregierung von Brandenburg arbeitet an einer Novelle des Akteneinsichts‑ und Informationszugangsgesetzes (AIG). Ziel ist es, den Zugang zu behördlichen Unterlagen stärker zu regulieren und im Namen des Schutzes kritischer Infrastruktur zu beschränken. Ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte gegenüber rbb|24, dass ein Gesetzentwurf bereits in Vorbereitung sei. Die Begründung folgt dem Muster, das bereits in Berlin und auf Bundesebene Anwendung findet: Sicherheitsbedenken sollen die bisherige Transparenz rechtfertigen.
Hintergrund und Motivation
Wie der Berliner Senat argumentiert, sei der Schutz von Energie‑, Kommunikations‑ und Verkehrssystemen angesichts vielfältiger Bedrohungslagen von zentraler Bedeutung. Brandenburg greift diese Argumentation auf und will demnach schneller auf potenzielle Angriffe reagieren können. Das aktuelle AIG garantiert jedem Bürger das Recht auf Akteneinsicht, sofern keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen. Welche konkreten Änderungen geplant sind, bleibt bislang vage – das Land betont jedoch, dass die Landesverfassung Grenzen für tiefgreifende Eingriffe setze.
Ein bundesweiter Trend zur Einschränkung
Die Initiative in Brandenburg reiht sich in einen wachsenden Trend ein, der bereits von der Bundesregierung angestoßen wurde. Im Juli kündigte das Bundesprogramm für Aufschwung und Beschäftigung an, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) deutlich zu verschärfen. Vorgeschlagen wird, Auskünfte nur noch bei nachgewiesenem "berechtigtem Interesse" zu erteilen und bestimmten Organisationen das Recht auf Informationszugang gänzlich zu entziehen. Auch andere Bundesländer wie Schleswig‑Holstein, Mecklenburg‑Vorpommern und Thüringen haben ähnliche Gesetzentwürfe vorgelegt, die mit Verweis auf Sicherheitsaspekte und Bürokratieabbau begründet werden.
Kritik von Experten und Zivilgesellschaft
Fachleute warnen eindringlich vor den Folgen einer solchen Gesetzesänderung. Jurist*innen des Transparenzportals FragDenStaat kritisieren, dass die Verknüpfung von Intransparenz mit einer vagen Bedrohungslage als Vorwand dient, um die Exekutive vor öffentlicher Kontrolle zu schützen. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Prof. Dr. Louisa Specht‑Riemenschneider, betont, dass pauschale Beschränkungen nicht zu mehr Sicherheit, sondern zu einer Schwächung der Demokratie führen. Eine laufende Petition von FragDenStaat, die bereits über eine halbe Million Unterschriften gesammelt hat, fordert den Erhalt der Informationsfreiheit. Zudem haben 131 Organisationen öffentlich gegen das Vorhaben Stellung genommen.
Reaktionen innerhalb Brandenburgs
Auch im Land selbst gibt es Gegenstimmen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg warnt vor einer "Entkernung" des IFG und verweist auf ein laufendes Verfahren gegen den Ostdeutschen Sparkassenverband, das die Bedeutung von Akteneinsicht für Verbraucherrechte unterstreicht. Während die Landesregierung die Änderungen als notwendige Sicherheitsmaßnahme darstellt, sehen Kritiker darin einen gefährlichen Präzedenzfall, der die demokratische Kontrolle über staatliche Entscheidungen einschränken könnte.
Die Debatte um die geplante Gesetzesänderung verdeutlicht die Spannung zwischen dem Anspruch auf Transparenz und den wachsenden Sicherheitsbedenken in einer digital vernetzten Gesellschaft. Wie sich das Vorhaben letztlich entwickelt, bleibt abzuwarten – doch die Diskussion hat bereits gezeigt, dass die Informationsfreiheit nach wie vor ein zentrales Gut ist, das es zu verteidigen gilt.