Einleitung
Die Berliner Landesregierung hat angekündigt, das Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) sowie das 24 Jahre alte Informationsfreiheitsgesetz grundlegend zu überarbeiten. Ziel sei mehr Effizienz und moderne Regelungen – doch die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp sieht darin eher eine Gefahr für Grundrechte und Rechtsklarheit. In einer ausführlichen Stellungnahme warnt sie vor einer Abschwächung von Transparenz und einem Rückschritt beim Datenschutz, weil wichtige europarechtliche Vorgaben ignoriert werden.
Kritik an der geplanten Informationsfreiheitsreform
Kamp erkennt, dass das alte Informationsfreiheitsgesetz reformierungsbedürftig ist und hat bereits zahlreiche modernisierende Vorschläge eingereicht. Ihr Wunsch war die Einführung eines umfassenden Transparenzgesetzes, das die veralteten Regelungen ablöst. Die Regierung hat jedoch die meisten ihrer Anregungen nicht berücksichtigt. Statt mehr Einsicht für Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, könnte die neue Fassung sogar weniger Transparenz bieten – ein Ergebnis, das völlig im Widerspruch zum Koalitionsversprechen steht.
Datenschutzgesetz: Fehlende EU‑Konformität
Im Datenschutzbereich beanstandet Kamp mehrere Lücken. Viele ihrer Änderungsvorschläge basieren auf der EU‑Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der geltenden JI‑Richtlinie. Sie betont, dass es sich nicht um politische Forderungen, sondern um notwendige Rechtsangleichungen handelt, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Ein besonders brisantes Beispiel: Die geplante Lockerung der Kennzeichnungspflicht bei Videoüberwachung kritischer Infrastruktur. Laut DSGVO muss jede Kamera, die personenbezogene Daten erfasst, eindeutig gekennzeichnet sein – eine Vorgabe, die die Berliner Initiative ausdrücklich außer Kraft setzen will. Kamp warnt, dass ein solcher Verzicht illegal sei und das Vertrauen der Öffentlichkeit erschüttern könne.
Durchsetzungsbefugnisse – ein entscheidendes Defizit
Ein weiteres zentrales Problem ist das Fehlen von Durchsetzungsbefugnissen für die Datenschutzbehörde. Ohne die Möglichkeit, Anordnungen zu vollstrecken oder Geldbußen zu verhängen, ist die Behörde kaum in der Lage, Verstöße wirksam zu ahnden. Kamp weist darauf hin, dass die aktuelle Gesetzeslage den Vorgaben der EU‑Richtlinien widerspricht, die klare Durchsetzungsmittel vorsehen. Besonders problematisch wird das, wenn neue polizeiliche Befugnisse – etwa zur verdeckten Datenerhebung oder zum Einsatz von Staatstrojanern – ohne ein starkes Gegenstück im Datenschutz eingeführt werden.
Folgen für Bürgerrechte und Rechtsschutz
Ohne ein wirksames Gegengewicht könnten polizeiliche Überwachungsmaßnahmen tiefer in die Grundrechte eingreifen, ohne dass Betroffene die Möglichkeit haben, sich zu wehren. Kamp kritisiert, dass die Einbindung ihrer Behörde bei den neuen Befugnissen nicht den beabsichtigten kompensatorischen Effekt habe. Stattdessen bestünde die Gefahr, dass massive Datenanalysen à la Palantir theoretisch durchgeführt werden, ohne dass ein unabhängiger Kontrolleur einschreiten könnte.
Ausblick
Die Debatte wird im Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz weitergeführt – zunächst geplant für den 23. März. Beobachterinnen und Beobachter hoffen, dass die Kritik von Meike Kamp stärker berücksichtigt wird und dass die geplanten Gesetzesänderungen nicht zu einer Verkleinerung von Transparenz und einem Schwächern des Datenschutzes führen.