Hintergrund und aktuelle Entwicklungen

Die Diskussion um den Schutz kritischer Infrastruktur hat in den letzten Monaten nicht nur auf Bundesebene, sondern auch in den Ländern an Fahrt aufgenommen. Während Berlin bereits ein Gesetz verabschiedet hat, das Behörden erlaubt, Anfragen pauschal abzulehnen, folgt nun auch Brandenburg mit eigenen Vorhaben. Ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte gegenüber rbb|24, dass ein Gesetzentwurf zur Änderung des Brandenburgischen Akteneinsichts‑ und Informationszugangsgesetzes (AIG) in Arbeit sei. Die offizielle Begründung lautet, dass die Inanspruchnahme von Informationen im Kontext einer „abstrakten Gefahrenlage“ die Handlungsfähigkeit des Staates gefährden könnte.

Gesetzesvorhaben in Brandenburg

Das aktuelle AIG garantiert jedem Bürger das Recht auf Akteneinsicht, sofern keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen. Der geplante Entwurf soll jedoch Spielräume schaffen, in denen Behörden Anfragen leichter ablehnen können, wenn sie die Sicherheit kritischer Systeme gefährdet sehen. Konkrete Formulierungen stehen noch nicht fest, doch Experten vermuten, dass künftig ein „berechtigtes Interesse“ nachgewiesen werden muss, bevor Informationen herausgegeben werden. Damit würde die Schwelle für Transparenz deutlich höher gelegt.

Bundesweite Tendenz zur Einschränkung

Brandenburg orientiert sich nicht nur an Berlin, sondern folgt einem deutschlandweiten Trend. Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu reformieren und den Zugang zu behördlichen Daten stärker zu beschränken. Auch andere Länder wie Schleswig‑Holstein, Mecklenburg‑Vorpommern und Thüringen haben Gesetzentwürfe vorgelegt, die mit Verweis auf Sicherheitsbedenken und Bürokratieabbau die Informationsfreiheit einengen wollen. Dieser koordinierte Vorstoß wird von vielen als Versuch gewertet, die Exekutive vor öffentlicher Kontrolle zu schützen.

Kritik von Experten und Zivilgesellschaft

Juristinnen und Juristen vom Transparenzportal FragDenStaat sowie die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Prof. Dr. Louisa Specht‑Riemenschneider, warnen eindringlich vor den Folgen einer pauschalen Beschränkung. Sie betonen, dass weniger Transparenz nicht automatisch mehr Sicherheit bedeutet, sondern vielmehr die demokratische Kontrolle schwächt. Eine aktuelle Petition von über einer halben Million Unterschriften richtet sich gegen die geplanten Änderungen, und zahlreiche NGOs haben bereits Stellungnahmen veröffentlicht, die die Gefahr einer „exekutiven Abschottung“ betonen.

Ausblick und mögliche Gegenmaßnahmen

In Brandenburg könnte die Verbraucherzentrale als eine der ersten Institutionen Widerstand leisten. Sie verweist bereits auf ein laufendes Verfahren gegen den Ostdeutschen Sparkassenverband, das die Bedeutung des AIG für den Zugang zu Finanzinformationen unterstreicht. Gleichzeitig wird erwartet, dass oppositionelle Fraktionen im Landtag die Gesetzesinitiative kritisch prüfen und möglicherweise Änderungen fordern, die den Kern der Informationsfreiheit erhalten. Die Debatte dürfte also nicht nur juristisch, sondern auch politisch intensiv geführt werden.

Source: https://netzpolitik.org/2026/schutz-kritischer-infrastruktur-auch-brandenburg-will-informationszugang-einschraenken/

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