Einleitung

Die Diskussion um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Polizeiarbeit hat einen neuen Höhepunkt erreicht. Ein kürzlich eingereichter Änderungsantrag sieht vor, dass die Bundespolizei künftig Live‑Videostreams von Kameras an Bahnhöfen, Flughäfen und Häfen automatisiert auswerten darf. Ziel ist, Gesichter zu erkennen und das Verhalten von Personen in Echtzeit zu klassifizieren.

Was beinhaltet der Gesetzentwurf?

Der Antrag erweitert das bereits geplante „Sicherheitspaket“ um zwei zentrale Technologien. Die erste Software misst Gesichter aller Passant*innen, vergleicht sie mit einer Datenbank gesuchter Personen und löst bei hoher Übereinstimmung einen Alarm aus. Die zweite Komponente, ein Verhaltensscanner, ordnet Bewegungen Kategorien wie „Tanzen“, „Rennen“ oder „Kampf“ zu und meldet verdächtige Situationen an die diensthabenden Beamten.

Praxisbeispiele

In Frankfurt am Main wird bereits ein Prototyp getestet, der Gesichter in Echtzeit vermisst. In Mannheim und Hamburg laufen Pilotprojekte, bei denen die KI das Verhalten von Menschen analysiert und bei potenziell gefährlichen Aktionen Alarm schlägt. Berlin plant, die Technologie ebenfalls einzusetzen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die EU‑KI‑Verordnung verbietet die flächendeckende Live‑Gesichtserkennung, erlaubt sie jedoch unter engen Voraussetzungen, etwa bei richterlich angeordneten Einsätzen. Die Bundesregierung argumentiert, dass die neuen Befugnisse innerhalb dieser Lücken bleiben, weil jede Alarmmeldung von zwei Polizist*innen geprüft und nur bei Gefahr für Leben oder Sicherheit aktiviert werden darf.

Kritik und Bedenken

Datenschutzexperten warnen vor einer massiven Ausweitung staatlicher Überwachung. Die Möglichkeit, Menschen anhand ihrer Bewegungen zu klassifizieren, birgt das Risiko von Fehlinterpretationen und Diskriminierung, insbesondere von obdachlosen oder sozial benachteiligten Personen. Zudem könnte die permanente Analyse von Videodaten zu einer „chilling effect“ führen, bei dem sich Bürger*innen in öffentlichen Räumen weniger frei fühlen.

Ausblick

Der Innenausschuss des Bundestages wird den Änderungsantrag am Mittwoch diskutieren, und das reformierte Bundespolizeigesetz soll bereits am Freitag beschlossen werden. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, könnte Deutschland zu einem der ersten Staaten gehören, die flächendeckend KI‑gestützte Live‑Videoüberwachung im öffentlichen Raum zulassen.

Source: https://netzpolitik.org/2026/videoanalyse-fuer-die-bundespolizei-bahnhofs-kameras-sollen-menschen-und-ihr-verhalten-erkennen/

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