Neues Gesetz zur Echtzeit‑Videoanalyse
Ein kürzlich eingereichter Änderungsantrag erweitert das Bundespolizeigesetz um weitreichende Befugnisse zur automatisierten Auswertung von Videomaterial. Ziel ist, dass Kameras an Bahnhöfen, Flughäfen und Häfen nicht mehr nur Aufnahmen speichern, sondern in Echtzeit von Künstlicher Intelligenz ausgewertet werden. Die Software soll Gesichter erkennen, mit einer Datenbank abgeglichen und das Verhalten der abgebildeten Personen klassifizieren.
Gesichtserkennung und Verhaltensscanner
In Frankfurt am Main wird bereits ein System getestet, das jedes Gesicht misst und mit einer Liste gesuchter Personen vergleicht. Sobald ein Treffer mit ausreichender Wahrscheinlichkeit vorliegt, löst die Anwendung einen Alarm aus, der von zwei Polizist*innen bestätigt werden muss. Parallel dazu laufen Pilotprojekte in Mannheim, Hamburg und Berlin, bei denen sogenannte Verhaltensscanner Bewegungen wie „Tanzen“, „Rennen“ oder „Kampf“ kategorisieren. Erkennt die KI ein potenziell gefährliches Szenario, wird das Einsatzteam sofort informiert.
Rechtliche Grauzonen und EU‑Vorgaben
Die EU‑KI‑Verordnung verbietet die flächendeckende Live‑Gesichtserkennung, erlaubt sie jedoch in eng definierten Ausnahmefällen. Die Bundesregierung argumentiert, dass die neuen Befugnisse innerhalb dieser Lücken bleiben, weil jede Analyse nur bei richterlicher Anordnung und nach zweifacher polizeilicher Kontrolle erfolgen darf. Kritiker*innen bezweifeln jedoch, dass die Praxis diese Vorgaben einhalten kann, insbesondere wenn die Software eigenständig Waffen erkennt oder Personen über mehrere Kameras hinweg verfolgt.
Kritik, Datenschutz und gesellschaftliche Folgen
Menschenrechtsorganisationen warnen vor einer massiven Ausweitung staatlicher Überwachung, die insbesondere marginalisierte Gruppen wie Obdachlose diskriminieren könnte. Die automatisierte Erkennung von Hilflosigkeit wird häufig mit liegenden Personen assoziiert, was zu Fehlalarmen führen kann. Zudem besteht die Gefahr, dass die gesammelten Bilddaten langfristig gespeichert und für andere Zwecke missbraucht werden.
Die Debatte im Innenausschuss des Bundestags soll noch in dieser Woche entscheiden, ob das Gesetz am Freitag verabschiedet wird. Sollte es passieren, würde Deutschland zu einem der wenigen Länder gehören, das eine flächendeckende, KI‑gestützte Videoüberwachung im öffentlichen Raum erlaubt.