Einleitung

Die aktuelle Debatte um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Polizeiarbeit erreicht einen neuen Meilenstein: Ein kürzlich eingereichter Änderungsantrag sieht vor, dass die Bundespolizei künftig Videostreams von Bahnhöfen, Häfen und Flughäfen in Echtzeit auswerten darf. Ziel ist es, Gesichter und Verhaltensmuster automatisch zu erkennen, um potenzielle Gefahren schneller zu identifizieren. Kritiker*innen befürchten jedoch einen massiven Eingriff in die Grundrechte und eine Weiterentwicklung einer flächendeckenden Videoüberwachung.

Was steckt hinter dem Gesetzentwurf?

Im Rahmen einer umfassenden Reform des Bundespolizeigesetzes soll die geplante „Sicherheits­paket“-Legislatur um eine zweite Technologie erweitert werden. Neben der bereits genehmigten Möglichkeit, Internet‑Datenbanken nach gesuchten Gesichtern zu durchsuchen, soll die Polizei nun systematisch Live‑Aufnahmen analysieren können. Der Gesetzentwurf ist bereits am Mittwoch im Innenausschuss zur Diskussion gestellt und soll laut Ankündigung bereits am Freitag im Bundestag verabschiedet werden.

Gesichtserkennung in Echtzeit

Ein in Frankfurt am Main erprobtes System misst die Gesichter aller Passant*innen, vergleicht sie mit einer behördlichen Liste gesuchter Personen und löst bei hoher Übereinstimmungswahrscheinlichkeit einen Alarm aus. Der Gesetzestext schreibt vor, dass jede Meldung von mindestens zwei Polizist*innen bestätigt werden muss und dass richterliche Anordnungen nötig sind, bevor Daten verwendet werden dürfen. Befürworter argumentieren, dass diese Technologie bei der Aufklärung von Entführungen, Menschenhandel oder bei der Suche nach vermissten Personen hilfreich sein kann.

Verhaltensscanner – Was tun Menschen?

Eine zweite KI‑Anwendung analysiert das Verhalten der gefilmten Personen. Die Software kategorisiert Bewegungen in Klassen wie „Tanzen“, „Rennen“ oder „Umarmen“ und weist die Beamten bei erkannten Gefahrensituationen, beispielsweise einem Kampf oder einer liegenden Person, sofort darauf hin. Ähnliche Systeme laufen bereits in Mannheim und Hamburg, während Berlin den flächendeckenden Einsatz vorbereitet. Kritiker*innen warnen, dass solche Systeme leicht obdachlose Menschen oder andere Randgruppen diskriminieren könnten, weil ihre Bewegungen fälschlicherweise als verdächtig eingestuft werden.

Weitere Funktionen und rechtliche Grauzonen

Zusätzlich soll die Software in der Lage sein, Waffen zu erkennen und Personen über mehrere Kameras hinweg zu verfolgen. Die Bundesregierung beruft sich dabei auf die EU‑KI‑Verordnung, die Live‑Gesichtserkennung streng limitiert, aber – laut Behörde – in den beantragten Ausnahmefällen zulässig sei. Beobachter*innen betonen, dass die vorgesehene Nutzung zahlreiche Lücken in der europäischen Regelung ausnutzt und damit ein gefährlicher Präzedenzfall für zukünftige Überwachungsprojekte entstehen könnte.

Source: https://netzpolitik.org/2026/videoanalyse-fuer-die-bundespolizei-bahnhofs-kameras-sollen-menschen-und-ihr-verhalten-erkennen/

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