Einleitung
Die geplante Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) sorgt in den politischen Reihen für heftige Diskussionen. Sabine Leutheusser‑Schnarrenberger, ehemalige Justizministerin der FDP, nutzt ihre langjährige Erfahrung, um ein klares Signal zu senden: Das Gesetz soll nicht weiter beschnitten werden. In ihrem offenen Statement betont sie, dass Transparenz das Rückgrat einer funktionierenden Demokratie bildet und jede Schwächung des Zugangs zu amtlichen Informationen das Vertrauen der Bevölkerung in staatliche Institutionen untergräbt.
Warum das Vorhaben fehlgeleitet ist
Die Regierungskoalition argumentiert mit zwei Hauptpunkten: dem Schutz sicherheitsrelevanter Bereiche und dem enormen bürokratischen Aufwand, der mit Anfragen nach dem IFG verbunden sei. Beide Begründungen entbehren jedoch einer fundierten Grundlage. Bereits seit 2006 existiert im Gesetz eine klare Ausnahme, die es Behörden erlaubt, Informationen zurückzuhalten, wenn sie die nationale Sicherheit gefährden. Ein weiteres Argument – die angeblich massive Belastung von rund 460.000 Arbeitsstunden – wird von Leutheusser‑Schnarrenberger als unvermeidlicher Preis für demokratische Offenheit abgetan.
Sicherheitsargument als Vorwand
Die Vorstellung, dass eine Reform nötig sei, um vertrauliche Daten besser zu schützen, sei ein Vorwand, der die eigentlichen Motive verschleiere. Das geltende Recht gebe den Behörden bereits ausreichend Spielraum, sensible Inhalte zu schützen, ohne das gesamte Transparenzinstrument zu schwächen. Jede weitere Einschränkung würde lediglich den Handlungsspielraum der Verwaltung verkleinern und die Kontrolle durch die Öffentlichkeit erschweren.
Arbeitsaufwand und Digitalisierung
Der Aufwand, der durch die Bearbeitung von Informationsanfragen entsteht, sei ein unvermeidlicher Bestandteil einer offenen Gesellschaft. Gleichzeitig könnte die fortschreitende Digitalisierung, insbesondere der Einsatz von Künstlicher Intelligenz, die Effizienz bei der Vorprüfung und Aufbereitung von Dokumenten deutlich erhöhen. Das würde nicht die inhaltliche Entscheidung der letzten Instanz reduzieren, sondern eher administrative Lasten mindern.
Demokratie versus Autokratie
Leutheusser‑Schnarrenberger stellt klar, dass das IFG kein bürokratisches Relikt, sondern ein Schutzmechanismus gegen autokratische Tendenzen sei. Während autoritäre Regime Informationen systematisch zurückhalten, ermöglicht das Transparenzgesetz den Bürgerinnen und Bürgern, staatliches Handeln nachzuvollziehen und Missstände aufzudecken. Missbrauch sei in jedem System unvermeidlich, doch das Gesetz biete einen rechtlichen Rahmen, um solche Fälle zu prüfen und zu korrigieren.
Wie könnte man das Gesetz sinnvoll anpassen?
Statt radikaler Eingriffe empfiehlt die ehemalige Ministerin, auf bewährte Praxis zurückzugreifen und das bestehende Regelwerk zu erhalten. Sie warnt vor der Gefahr, dass jede weitere Einschränkung das Gleichgewicht zwischen notwendiger Geheimhaltung und öffentlichem Interesse verschiebt. Ein möglicher Ansatz bestünde darin, administrative Prozesse zu verbessern, digitale Werkzeuge zu integrieren und die Schulung von Mitarbeitenden zu intensivieren – ohne die grundlegende Zugänglichkeit zu gefährden.
Fazit
Aus der Sicht einer langjährigen Rechtsakteurin ist das IFG ein mühsam errungener Kompromiss, der nicht leichtfertig geändert werden darf. Jede weitere Beschneidung würde die Transparenz schwächen und das Vertrauen in staatliche Entscheidungen unterminieren. Leutheusser‑Schnarrenberger ruft daher eindringlich dazu auf, die geplante Reform zurückzuziehen und das Gesetz unverändert zu lassen.