Ein überraschendes Manöver im Europäischen Parlament
Am Ende einer turbulenten Sommerpause hat die Parlamentspräsidentin Roberta Metsola, Vertreterin der Europäischen Volkspartei, einen knappen Schachzug eingesetzt, um die umstrittene Ausnahmeregelung zur freiwilligen Chatkontrolle wiederzubeleben. Trotz einer klaren ablehnenden Haltung der Mehrheit der Abgeordneten gelang es ihr, den Gesetzesvorschlag des Rates in einer zweiten Lesung erneut auf den Tisch zu bringen.
Was bedeutet die "freiwillige" Chatkontrolle?
Online-Anbieter wie Google, Meta oder TikTok dürfen künftig – wenn sie es wünschen – unverschlüsselte Nachrichten ihrer Nutzer nach Hinweisen auf Kindermissbrauch durchsuchen. Verschlüsselte Kommunikationsdienste wie Signal, Threema oder WhatsApp bleiben ausdrücklich ausgenommen. Die Maßnahme soll mit Hilfe von KI‑Tools bekannte und bislang unbekannte Illegale aufdecken, ohne dass eine richterliche Anordnung nötig wäre.
Wie fiel das Abstimmungsergebnis aus?
Die Abstimmung war knapp: 314 Abgeordnete stimmten gegen den sogenannten "Chatkontrolle‑1.0"‑Vorschlag, doch die absolute Mehrheit von 360 Stimmen, die nötig wäre, um den Text endgültig zu blockieren, blieb unerreicht. Gleichzeitig wischten mehrere Änderungsanträge, die strengere Schutzvorkehrungen gefordert hätten, ab. Ein Antrag der Grünen-Fraktion, der verschlüsselte Inhalte vom Geltungsbereich ausschließt, wurde jedoch angenommen.
Der weitere Weg des Gesetzes
Nach dem parlamentarischen Beschluss fließt der Text zurück an den Rat. Dort hat er drei Monate Zeit, die aktuelle Fassung unverändert zu übernehmen. Scheitert diese Zustimmung, wird ein Vermittlungsausschuss einberufen, in dem Rat und Parlament einen Kompromiss suchen müssen.
Kritik aus Zivilgesellschaft und Politik
Die Entscheidung löste lautstarke Proteste aus. Konstantin Macher von der Digitalen Gesellschaft bezeichnete das Vorgehen als "schlechten Tag für die europäische Demokratie" und kritisierte den „miesen Verfahrenstrick“ unmittelbar vor der Sommerpause. Auch der Chaos Computer Club warnte vor einem Rückschlag im Kampf gegen anlasslose Massenüberwachung.
Erik Marquardt von der Grünen-Fraktion sah einen "schwarzen Tag für Bürgerrechte und den Kinderschutz im Netz". Er warnt, dass Plattformbetreiber unter dem Deckmantel des Kinderschutzes weiter in private Kommunikation eingreifen könnten.
Historischer Kontext der Ausnahmeregelung
Die aktuelle Ausnahme baut auf einer befristeten Regelung aus dem Jahr 2021 auf, die im April auslief. Während die EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten im Rat eine Verlängerung befürworteten, spaltete das Thema das Parlament – selbst konservative Abgeordnete stimmten teilweise gegen den Vorschlag.
Der überraschende Schritt von Metsola, den Rat zu einem erneuten Vorlegen zu bewegen, ermöglichte die finale Abstimmung und brachte das Thema zurück in die politische Debatte.
Ausblick und Reaktionen aus der Digital Rights Community
Simeon de Brouwer von der NGO EDRi zeigt vorsichtige Hoffnung, dass die anhaltende Diskussion zu einer ausgewogeneren Lösung führen könnte. Trotzdem bleibt abzuwarten, ob die verlängerte Ausnahmeregelung tatsächlich den gewünschten Kinderschutz liefert oder langfristig die Privatsphäre europäischer Bürger untergräbt.
Die nächsten Wochen werden entscheiden, ob das EU-Parlament und der Rat gemeinsam einen Kompromiss finden oder ob das Thema erneut vor den Gesetzen des Europäischen Rechts steht.
Source: https://netzpolitik.org/2026/eu-parlament-freiwillige-chatkontrolle-geht-mit-verfahrenstrick-durch/