Einleitung
In den letzten Jahren haben mehrere deutsche Bundesländer beschlossen, die gesetzlichen Regelungen für psychisch Erkrankte grundlegend zu überarbeiten. Im Mittelpunkt steht dabei der geplante Datenaustausch zwischen psychiatrischen Kliniken, sozialpsychiatrischen Diensten und den Polizeibehörden. Ziel ist, Gefahren frühzeitig zu erkennen, doch die Vorhaben stoßen auf heftige Kritik von Medizinern, Betroffenenverbänden und Datenschützer:innen.
Hessen als Vorreiter
Der hessische Landtag verabschiedete bereits im Dezember 2025 ein Gesetz, das Kliniken verpflichtet, die Polizei zu informieren, sobald eine zwangsuntergebrachte Person entlassen wird, die wegen Fremdgefährdung eingewiesen wurde. Damit soll verhindert werden, dass gefährdete Menschen unbeaufsichtigt wieder in die Öffentlichkeit gelangen. Die Regelung gilt jedoch nur für Fälle, in denen eine konkrete Gefährdungsannahme besteht.
Kritik an hessischen Vorgaben
Fachärzt:innen warnen vor einer Erosion des Vertrauensverhältnisses zwischen Therapeut:innen und Patient:innen. Datenschützer:innen befürchten, dass sensible Gesundheitsdaten ohne ausreichende Rechtsgrundlage weitergereicht werden und die Stigmatisierung psychisch erkrankter Menschen zunimmt.
Weitere Landesinitiativen
In Niedersachsen und Nordrhein‑Westfalen laufen intensive Beratungen zur Reform des jeweiligen Psychisch‑Kranken‑Gesetzes (PsychKG). Beide Entwürfe enthalten Bestimmungen zum verpflichtenden Informationsaustausch, unterscheiden sich jedoch bei Schwellenwerten und Zuständigkeiten. Während Niedersachsen eher ein detailliertes Meldeverfahren vorsieht, setzt Nordrhein‑Westfalen auf ein breiteres Spektrum an behördlichen Ansprechpartnern.
Hamburg: Paradigmenwechsel
Hamburg strebt einen radikalen Kurswechsel an. Der geplante Gesetzentwurf soll das klassische Unterbringungsgesetz ablösen und stattdessen ein strukturelles Versorgungs‑ und Schutzgesetz etablieren. Neben verbesserten Hilfeleistungen ist ein optionaler Datenaustausch vorgesehen – „sofern datenschutzrechtlich umsetzbar“, heißt es in einer Stellungnahme der Sozialbehörde. Der Entwurf soll bis Ende 2026 fertiggestellt sein.
Baden‑Württemberg: Noch unklar
Im Koalitionsvertrag der neuen grün‑schwarzen Landesregierung wird das Psychisch‑Kranken‑Hilfe‑Gesetz erwähnt, jedoch ohne konkrete Zeitplan. Das zuständige Ministerium betont, dass die Umsetzung von der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel abhängt.
Landesweite Tendenz
Eine umfassende Umfrage unter allen Bundesländern zeigt, dass die Mehrheit beabsichtigt, ihre PsychKG zu novellieren oder zumindest Teilbereiche zu ändern. Der Fokus liegt dabei häufig auf den Befugnissen zum Datenaustausch. Während einige Bundesländer bereits konkrete Gesetzesentwürfe vorlegen, befinden sich andere noch in der Vorbereitungsphase.
Ausblick und offene Fragen
Die anstehenden Reformen werfen zentrale Fragen auf: Wie lässt sich der Spagat zwischen öffentlicher Sicherheit und dem Schutz persönlicher Gesundheitsdaten meistern? Welche Rollen übernehmen Sozialpsychiatrische Dienste im neuen Gefüge? Und wie kann das Vertrauen der Betroffenen in das Gesundheitssystem erhalten bleiben? Die Antwort wird maßgeblich davon abhängen, wie transparent die Gesetzgebungsprozesse gestaltet werden und in welchem Umfang Betroffene in die Diskussion eingebunden werden.