Ein umstrittenes Pilotprojekt nimmt Gestalt an

Im Berliner Kottbusser Tor startet ein vierwöchiges Pilotprojekt, das die permanente Videoüberwachung mit automatisierten Verhaltensscannern kombiniert. Die installierten Kameras sollen nicht nur aufnehmen, sondern mithilfe einer KI‑Software in Echtzeit nach vorgegebenen Bewegungs‑ und Verhaltensmustern suchen. Ziel ist es, potenzielle Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen und damit die öffentliche Sicherheit zu erhöhen.

Ausweitung auf weitere Hotspots

Nach dem ersten Testlauf sollen die Technologie und das Verfahren im vierten Quartal 2026 auf den Alexanderplatz und die Warschauer Brücke ausgeweitet werden – beides Orte, die von der Berliner Senatsverwaltung als „kriminalitätsbelastet“ eingestuft wurden. Auch das Rote Rathaus, das Jüdische Museum und weitere zentrale Gebäude sollen im Jahr 2027 mit ähnlichen Systemen ausgestattet werden.

Finanzielle Dimension und beteiligte Unternehmen

Der Auftrag für die Dauerbeobachtung ging an den IT‑Dienstleister Adesso SE, der gemeinsam mit der Staige GmbH die notwendige Software liefert. Die reinen Investitionskosten für das Kottbusser‑Tor‑Projekt belaufen sich auf rund 1,89 Millionen Euro, zuzüglich jährlicher Betriebskosten von etwa 349 000 Euro. Damit ist das Vorhaben alles andere als günstig für die Berliner Steuerzahler.

Datenschutz im Fokus

Die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp äußert deutliche Bedenken. Sie warnt, dass die permanente, anlasslose Aufzeichnung und automatisierte Auswertung von Personenbewegungen die Möglichkeit der anonymen Nutzung öffentlicher Räume stark einschränken könnte. Aus ihrer Sicht stellen das Training der KI, die Art der genutzten Daten sowie die Wirksamkeit von Anonymisierungs‑ und Pseudonymisierungsverfahren zentrale datenschutzrechtliche Fragen.

Politische Kontroversen und mögliche Änderungen

Die bevorstehende Berliner Landtagswahl könnte das Projekt entscheidend beeinflussen. Die Linke, die voraussichtlich die meisten Stimmen erhalten wird, hat bereits angekündigt, die Befugnisse der Polizei im Bereich Videoüberwachung zu beschneiden und die Definition „kriminalitätsbelasteter Ort“ abzuschaffen. Gemeinsam mit den Grünen hat die Linke bereits vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin gegen das aktuelle Polizeigesetz geklagt.

Rechtlicher Rahmen

Die rechtliche Grundlage für die Verhaltensscanner bildet das Allgemeine Sicherheits‑ und Ordnungsgesetz (ASOG), das 2026 novelliert wurde, um den Einsatz solcher KI‑Systeme zu ermöglichen. Die genaue Ausgestaltung der Alarmkriterien und die Schwelle, ab der ein Verhalten als verdächtig gilt, sind im Leistungsverzeichnis des Projekts festgeschrieben, das jedoch nicht öffentlich einsehbar ist.

Ob das Vorhaben nach der Wahl unverändert weiterläuft, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch, dass die Debatte um die Balance zwischen Sicherheit und Grundrechten in Berlin weiter an Schärfe gewinnt.

Source: https://netzpolitik.org/2026/pilotprojekt-verhaltensscanner-in-berlin-die-moeglichkeit-der-anonymen-nutzung-des-oeffentlichen-raums-verschwindet/

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