Polizeigesetz in Thüringen: KI‑gestützte Befugnisse im Fokus

Im Landtag von Thüringen wurde am vergangenen Donnerstag ein Entwurf für ein neues Polizeigesetz diskutiert, das den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Polizeiarbeit stark ausweiten soll. Neben der CDU, BSW und SPD gehören auch Vertreter*innen aus der Wissenschaft und der Gewerkschaft der Polizei (GdP) zum Kreis der Eingeladenen. Die GdP-Vertreterin Mandy Koch äußerte sich dabei kritisch: Während sie die Modernisierung der Ausrüstung grundsätzlich begrüßt, bemängelt sie die vage Formulierung vieler KI‑bezogener Regelungen. Ohne klare Definitionen, etwa wann ein Kennzeichenscanner „flächendeckend“ eingesetzt werden darf, bleibt das Gesetz ein Spielball unbestimmter Interpretationen.

Hintergrund und aktuelle Debatte

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Polizeikräfte künftig auf Technologien zurückgreifen können, die Daten aus unterschiedlichen Quellen zusammenführen, Verhaltensmuster in Videoaufnahmen automatisch erkennen und sogar biometrische Suchmaschinen nutzen. Ähnliche Modelle wurden bereits in anderen Bundesländern erprobt und teilweise verabschiedet. Befürworter argumentieren, dass solche Werkzeuge die Prävention von Straftaten verbessern und die Aufklärung beschleunigen könnten. Kritikerinnen und Kritiker warnen jedoch vor einer schleichenden Erosion von Datenschutz und Persönlichkeitsrechten, wenn die eingesetzten Algorithmen nicht transparent und kontrollierbar sind.

Kritikpunkte der GdP Thüringen

Mandy Koch betont, dass unklare Rechtsbegriffe wie „bestimmte Verhaltensmuster erkennen“ zu willkürlichen Eingriffen führen können. Sie fordert eindeutige Schwellenwerte, die den Einsatz von KI‑Systemen nur dann erlauben, wenn ein konkreter Verdacht vorliegt und ein richterlicher Beschluss vorliegt. Besonders problematisch sei die Möglichkeit, Demonstrationen präventiv zu überwachen: Drohnen, die permanent über friedlichen Versammlungen kreisen, würden das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit unter Druck setzen. Die Gewerkschaft sieht die Gefahr, dass Bürger*innen aus Angst vor ständiger Beobachtung von öffentlichen Veranstaltungen Abstand nehmen – ein Effekt, der die demokratische Teilhabe schwächt.

Gefahren für Grundrechte

Ein zentrales Argument der GdP ist die fehlende Neutralität algorithmischer Systeme. Biometrische Treffer, automatisierte Warnmeldungen und Risikobewertungen könnten als objektive Entscheidungsgrundlage missbraucht werden, obwohl sie auf fehleranfälligen Daten und statistischen Modellen beruhen. Die Gewerkschaft fordert deshalb regelmäßige externe Audits, transparente Evaluierungen und klare gesetzliche Schranken, um sicherzustellen, dass KI‑gestützte Analysen nicht zu unverhältnismäßigen Eingriffen führen. Insbesondere bei der Verknüpfung großer Datenbestände sei das Risiko von Fehlzuordnungen hoch, weshalb richterliche Vorbehalte unabdingbar seien.

Forderungen und Ausblick

Die GdP Thüringen verlangt, dass jede automatisierte Datenanalyse einer richterlichen Genehmigung unterliegt und dass die Ergebnisse nachvollziehbar dokumentiert werden. Zudem sollen unabhängige Kontrollinstanzen eingerichtet werden, die die Funktionsweise und die Auswirkungen der eingesetzten KI‑Systeme kontinuierlich prüfen. Nur durch solche Mechanismen könne das Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Freiheit gewahrt bleiben. Die Debatte in Thüringen könnte damit als Vorbild für andere Bundesländer dienen, die ähnliche Gesetzesvorhaben planen.

Source: https://netzpolitik.org/2026/ki-befugnisse-in-thueringen-polizeigewerkschaft-kritisiert-polizeigesetz/

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