Ein geplanter Riegel für Transparenz
Der Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) soll laut aktuellen MDR‑Recherchen das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) deutlich schwächen. Während der Koalitionsausschuss bereits beschlossen hat, den Zugang zu staatlichen Dokumenten stärker zu beschränken, geht das Bundesinnenministerium (BMI) offenbar noch einen Schritt weiter. Ziel: Die Rechte von Abgeordneten und Journalist:innen zu beschneiden und Plattformen wie FragDenStaat aus dem Spiel zu nehmen.
Neue Vermerke aus dem BMI
Interne Notizen aus dem Februar 2026, die dem MDR vorliegen, zeigen, dass das Ministerium eine Identifikationspflicht für Antragsteller:innen einführen will. Offiziell soll damit verhindert werden, dass Frageportale als „Strohmann“ fungieren. Hinter diesem Argument steckt jedoch die Befürchtung, dass automatisierte oder KI‑gestützte Anfragen in großer Zahl gestellt werden könnten – möglicherweise sogar von ausländischen Akteuren.
Folgen für Abgeordnete und Medien
Der aktuelle Koalitionsbeschluss erlaubt künftig nur noch natürlichen Personen, die ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen können, Anfragen zu stellen. Das BMI bezeichnet dies als „Umgehung von inhaltlichen Einschränkungen“, die einer Klärung bedürfe. In der Praxis bedeutet das, dass Abgeordnete zwar weiterhin kleine Anfragen oder Presseanfragen stellen können, jedoch kein Anrecht mehr auf eine substanzielle Antwort oder die Herausgabe von Unterlagen haben – ein deutlicher Rückschritt gegenüber dem bisherigen IFG.
Angriff auf FragDenStaat
Seit 2011 ermöglicht FragDenStaat Bürger:innen, Anfragen unkompliziert an Behörden zu richten. Über 130 000 Menschen haben demnach bereits Zugang zu amtlichen Informationen erhalten. Chefredakteur Arne Semsrott bezeichnet die BMI‑Vorschläge als „Frontalangriff“ und warnt, dass das IFG im Falle einer Verabschiedung praktisch tot sei.
Weitere Einschränkungen und Abschaffung der Aufsicht
Zusätzlich plant das BMI, Forschung und Lehre pauschal vom IFG auszunehmen und laufende Gesetzgebungsverfahren aus dem Anwendungsbereich zu entfernen. Behörden sollen nur noch Dokumente herausgeben, die bei ihnen selbst entstanden sind – was Antragsteller:innen zwingt, jede Behörde einzeln zu kontaktieren. Gleichzeitig soll die Aufsicht‑ und Beschwerdestelle beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gestrichen werden, wodurch die Kontrolle über das IFG praktisch aufgehoben würde.
Die vorgeschlagenen Änderungen würden nicht nur den bürokratischen Aufwand erhöhen, sondern auch die Kosten für Anfragen steigen lassen. Kritiker sehen darin einen Versuch, staatliche Kontrolle zu entziehen und die Transparenz im öffentlichen Sektor zu schwächen.