Einleitung
Die Berliner Polizei plant, KI‑gestützte Videoüberwachungssysteme an zentralen öffentlichen Gebäuden zu testen. Neben fest installierten Kameras sollen mobile Systeme und sogar Drohnen zum Einsatz kommen, um verdächtige Bewegungsmuster automatisch zu erkennen.
Technische Vorgaben aus dem Leistungsverzeichnis
Ein kürzlich veröffentlichtes Leistungsverzeichnis beschreibt detailliert, welche Anforderungen das zu beschaffende System erfüllen muss. Die Software soll Videoaufnahmen aus definierten Bereichen kontinuierlich auswerten und bei vordefinierten Verhaltensmustern Alarm auslösen. Dabei wird bewusst auf selbstlernende Algorithmen verzichtet – das sogenannte „Human‑in‑the‑Loop‑Prinzip“ stellt sicher, dass ein Polizeibeamter die ausgelösten Hinweise prüft, bevor weitere Maßnahmen ergriffen werden.
Welche Verhaltensmuster gelten als alarmwürdig?
Die Dokumente listen konkrete Kriterien: ungewöhnliche Laufwege, das Verweilen an sensiblen Zugängen, das Tragen von Gegenständen, die typischerweise mit Einbrüchen assoziiert werden, sowie das plötzliche Verlassen von geschützten Bereichen. Sobald das System ein solches Muster erkennt, wird ein Alarm an die Leitstelle gesendet, wo ein Beamter die Aufnahme sichtet und entscheidet, ob das Material gespeichert oder ein Einsatz eingeleitet wird.
Objektschutz für zentrale Institutionen
Im Fokus stehen das Berliner Rote Rathaus, das Abgeordnetenhaus und die Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Die Polizei will hier zunächst die Technologie erproben, bevor sie in den Regelbetrieb übergeht. Die Einbeziehung des Abgeordnetenhauses hat bereits Kritik ausgelöst, weil Politiker befürchten, zu Versuchskaninchen für polizeiliche KI‑Experimente zu werden.
Mobile Kameras und optionale Drohnen
Zusätzlich zu den fest montierten Kameras sind mobile Systeme vorgesehen, die flexibel um das Gebäude herum positioniert werden können. Auch Drohnenaufnahmen sind im Konzept enthalten, jedoch als „optional“ gekennzeichnet. Beide Varianten sollen dieselben Alarmierungsregeln wie die stationären Kameras nutzen, sodass das Gesamtsystem einheitlich arbeitet.
Datenschutz und Grundrechte
Die Entscheidung, keine biometrische Gesichtserkennung und keine selbstlernenden Modelle zu verwenden, ist stark vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts beeinflusst. Dieses betont den Schutz der Grundrechte bei massiver Videoüberwachung. Durch das Human‑in‑the‑Loop‑Prinzip soll sichergestellt werden, dass jede automatisierte Erkennung von einem Menschen überprüft wird, bevor sie Konsequenzen nach sich zieht.
Ausblick und offene Fragen
Im Herbst 2025 soll ein Dialog mit den Verantwortlichen der betroffenen Gebäude stattfinden, um etwaige Denkmalschutzauflagen zu klären. Gleichzeitig bleibt unklar, wie lange die Testphase dauern wird und welche Kriterien letztlich über die flächendeckende Einführung entscheiden. Beobachter fragen sich, ob die Technologie künftig auch auf andere öffentliche Plätze ausgeweitet wird und welche Auswirkungen das auf die Privatsphäre der Berlinerinnen und Berliner haben könnte.
Source: https://netzpolitik.org/2026/kameras-und-drohnen-in-berlin-was-verhaltensscanner-erkennen-sollen/