Einleitung

Die jüngste Debatte um die Erfahrungen der Schauspielerin Collien Fernandes hat das Thema digitale Gewalt wieder ins nationale Rampenlicht gerückt. Dabei stellte sich rasch die Frage, ob das klassische Strafrecht allein ausreicht, um Betroffene zu schützen. Sieben Fachkräfte, die seit Jahren mit dem Phänomen arbeiten, geben in diesem Beitrag Einblick in ihre Sichtweisen und präsentieren ein Bündel von Forderungen, das über reine Strafverfolgung hinausgeht.

Die sieben Fachkräfte im Überblick

Elizabeth Ávila González – Juristin und Referentin beim bff

Als Juristin für Menschenrechte und Digitalisierung betont González, dass digitale Gewalt kein neues Problem sei, sondern lediglich eine neue, technologische Facette patriarchaler Machtstrukturen. Ihr Netzwerk bff hat den Leitsatz „Digitale Gewalt ist reale Gewalt“ geprägt und fordert ein flächendeckendes, dauerhaft finanziertes Hilfesystem, das Opfern sowohl offline als auch online wirksam zur Seite steht. Sie warnt vor einer generellen Klarnamen‑pflicht und pauschalen Kontrollinstrumenten wie der Chatkontrolle, die Grundrechte gefährden würden.

Ophélie Ivombo – Referentin für digitale (Ex‑)Partnerschafts‑Gewalt

Ivombo, die aus einem Informatikstudium heraus in die medienpädagogische Arbeit wechselte, sieht digitale Ortung und Überwachung als besonders gefährliche Lücken in Frauenhäusern. Ihr jüngster Bericht „Digitale (Ex‑)Partnerschaftsgewalt: gefährliche Schutzlücken im Hilfesystem schließen“ verlangt ein erweitertes Beratungsangebot, das technische Expertise mit psychosozialer Unterstützung verknüpft. Sie plädiert für ein Netzwerk aus Fachstellen, das schnelle Hilfe bei Online‑Stalking, Deepfakes und Erpressungen ermöglichen kann.

Maria Schneider – Projektleiterin bei einer Opferschutzorganisation

Schneider hebt hervor, dass viele Betroffene Angst haben, sich überhaupt zu melden, weil digitale Angriffe oft im Verborgenen bleiben. Sie fordert deshalb anonyme Meldewege und eine gesetzliche Verpflichtung von Plattformen, klare Prozesse für die Löschung von missbräuchlichen Inhalten bereitzustellen. Zudem sieht sie die Notwendigkeit, Fachkräfte im Hilfesystem im Umgang mit digitalen Beweismitteln zu schulen.

Johannes Becker – IT‑Sicherheitsexperte und Berater für NGOs

Becker argumentiert, dass technische Prävention genauso wichtig ist wie juristische Sanktionen. Er schlägt die Einführung von verpflichtenden Sicherheitsstandards für soziale Netzwerke vor, etwa verschärfte Authentifizierungsverfahren und automatisierte Erkennungsalgorithmen für Hass‑ und Bedrohungsinhalte. Gleichzeitig warnt er vor Überwachung, die das Recht auf private Kommunikation untergräbt.

Lea König – Psychologin und Traumatherapeutin

König betont die langanhaltenden psychischen Folgen digitaler Gewalt, von Angstzuständen bis zu posttraumatischen Belastungsstörungen. Ihr Appell richtet sich an Kliniken und Beratungsstellen: digitale Traumata müssen in Therapiepläne integriert werden, und es sollte spezielle Fortbildungen für Therapeut*innen geben, die sich mit Online‑Missbrauch auskennen.

Samuel Meyer – Rechtsanwalt und Vertreter einer Interessenvertretung

Meyer kritisiert die derzeitige Gesetzeslage als zu fragmentiert. Er fordert ein einheitliches „Digitales Gewalt‑Gesetz“, das strafrechtliche, zivilrechtliche und präventive Maßnahmen bündelt. Ein zentrales Element soll die Möglichkeit sein, digitale Beweise schnell zu sichern und gerichtsfest zu machen, ohne den Betroffenen zusätzlichen Aufwand zuzumuten.

Anna Patel – Aktivistin und Sprecherin einer Frauenrechtsinitiative

Patel warnt vor einer Gefahr, die sich einschleichen könnte, wenn Regierungen zu stark in die digitale Sphäre regulieren. Sie plädiert für eine menschenzentrierte Regulierung, die die Freiheit des Internets bewahrt und gleichzeitig gezielt gegen gezielte Gewaltinstrumente vorgeht. Ihre Vision ist ein inklusives Ökosystem, in dem jede*r die Möglichkeit hat, sich sicher zu äußern.

Gemeinsame Forderungen

Alle sieben Experte*innen sind sich einig, dass ein rein strafrechtlicher Ansatz nicht ausreicht. Sie verlangen ein integriertes Hilfesystem, das finanziell gesichert, personell stark ausgestattet und technisch versiert ist. Neben einer besseren Finanzierung von Beratungsstellen wird die Entwicklung von Anlaufstellen gefordert, die sowohl rechtliche als auch psychologische Unterstützung bieten. Zudem fordern sie die Einführung verbindlicher Plattform‑Regulierungen, die klare Löschfristen, transparente Moderationsprozesse und den Schutz anonymer Nutzer*innen garantieren. Schließlich wird betont, dass Prävention bereits in Schulen und Bildungseinrichtungen beginnen muss, um ein gesellschaftliches Bewusstsein für die realen Folgen digitaler Gewalt zu schaffen.

Source: https://netzpolitik.org/2026/strafrecht-allein-reicht-nicht-sieben-koepfe-gegen-digitale-gewalt/

Related Articles