Hintergrund: Die neue Geheimdienstreform
Im Frühjahr hat das Innenministerium unter Alexander Dobrindt einen umfassenden Gesetzentwurf zur Reform von Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und Bundesnachrichtendienst (BND) vorgelegt. Ziel ist, den Diensten weitreichende neue Befugnisse zu geben und sie technisch zu modernisieren – von staatlichem Hacking über Künstliche Intelligenz bis hin zu flächendeckender Videoüberwachung. Während diese Punkte offen diskutiert werden, bleibt ein besonders brisantes Thema im Schatten: der mögliche Ankauf von Werbedaten aus der kommerziellen Datenhandels‑Grauzone.
ADINT – Advertising‑Based Intelligence
Der Fachbegriff ADINT (Advertising‑Based Intelligence) taucht im Gesetzentwurf lediglich in einer erläuternden Fußnote zu § 88 des neuen BND‑Gesetzes auf. Dort wird erwähnt, dass angekaufte Datensammlungen, etwa umfangreiche Werbedatenbanken, unter bestimmten Bedingungen weitergegeben werden dürfen. Experten interpretieren das als stillschweigende Hinweis, dass deutsche Geheimdienste künftig auf diese Daten zurückgreifen könnten – jedoch ohne eine klare gesetzliche Grundlage.
Kommerzielle Daten als Spionageware
Databroker verkaufen heute metergenaue Standortinformationen von Smartphones, detaillierte Profile zu Konsum‑ und Mediengewohnheiten sowie umfangreiche Online‑Verhaltensdaten. Solche Informationen wurden bereits von US‑Behörden wie dem FBI oder ICE für ADINT‑Operationen genutzt. Recherchen von netzpolitik.org und dem Bayerischen Rundfunk zeigen, dass seit 2024 auch hochrangige Beamte der EU‑Kommission, NATO‑Stützpunkte und Mitarbeitende von Geheimdiensten mit Hilfe von Werbedaten ausspioniert werden können.
Rechtliche Grauzone und Kritik
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht‑Riemenschneider warnt seit langem, dass ein solcher Datenkauf nur auf einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung beruhen darf. Der aktuelle Gesetzentwurf verweist lediglich auf die Generalklauseln § 8 BfV‑Gesetz bzw. § 5 BND‑Gesetz, die jedoch nicht eindeutig den Ankauf und die Nutzung von Werbedaten abdecken. Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages hat bereits Zweifel an der Verfassungskonformität solcher Praktiken geäußert.
Was bedeutet das für die Bürger*innen?
Wenn die Geheimdienste künftig Werbedaten in großem Umfang erwerben, könnten sie Bewegungsprofile, politische Präferenzen und sogar private Kontakte von Millionen Menschen rekonstruieren – und das ohne gerichtliche Anordnung. Die Gefahr besteht nicht nur in einer potenziellen Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, sondern auch in der Schaffung einer neuen Form der Massenüberwachung, die kaum nachzuvollziehen ist.
Ausblick: Forderungen nach Transparenz
Oppositionelle Parteien, Datenschützer*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen fordern nun eine klare gesetzliche Regelung, die den Ankauf von Werbedaten entweder ausdrücklich verbietet oder streng kontrolliert. Ohne solche Vorgaben bleibt das Vorgehen der Geheimdienste im rechtlichen Graubereich und gefährdet das Vertrauen der Bevölkerung in staatliche Institutionen.