Hintergrund der Gesetzesnovelle

Im Dezember 2025 haben die Berliner Landesregierung, dominiert von CDU und SPD, das bestehende Polizeigesetz grundlegend verschärft. Ziel war es, die behördlichen Befugnisse im digitalen Raum zu erweitern – insbesondere im Hinblick auf Künstliche Intelligenz, biometrische Verfahren und automatisierte Datenanalysen. Die Reform stellte damit einen deutlichen Bruch mit der zuvor als liberal geltenden Berliner Polizeipraxis dar.

Der juristische Schritt der Linken und Grünen

Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke haben am vergangenen Freitag einen Normenkontrollantrag beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin eingereicht. Innenpolitische Sprecher Vasili Franco (Grüne) und Niklas Schrader (Linke) präsentierten den 155‑seitigen Gesuchstext, der die Vereinbarkeit der neuen Regelungen mit der Berliner Verfassung in Frage stellt. Der Prozessbevollmächtigte David Werdermann übergab den Antrag offiziell und fordert eine umfassende gerichtliche Prüfung.

Fünf umstrittene Erweiterungen im Überblick

1. Online‑Durchsuchungen vor einer Straftat: Das Gesetz erlaubt das heimliche Abgreifen verschlüsselter Kommunikation, noch bevor ein konkretes Delikt nachgewiesen ist. Kritiker warnen, dass dadurch ein Anreiz entsteht, Sicherheitslücken bewusst offen zu lassen, anstatt sie den Herstellern zu melden.

2. KI‑gestützte Videoüberwachung: In Berlin werden bereits Kameras installiert, die mittels Algorithmen „atypisches“ Verhalten erkennen sollen. Die Technologie führt zu einer Generalverdachtslage, die besonders marginalisierte Gruppen wie Obdachlose in den Fokus rückt.

3. Biometrischer Massenabgleich: Öffentliche Fotos aus dem Internet können künftig automatisch mit polizeilichen Fahndungsdaten abgeglichen werden. Dienste à la PimEyes würden damit legalisiert, obwohl sie nach Ansicht von Datenschützern gegen die DSGVO und die KI‑Verordnung verstoßen.

4. Weiterverwendung von Polizeidaten zum KI‑Training: Ohne klare Grenzen dürfen gesammelte Daten – inklusive sensibler Gespräche – an private Unternehmen weitergegeben werden, um KI‑Modelle zu trainieren. Das wirft gravierende Fragen zum Schutz der Privatsphäre auf.

5. Automatisierte Datenanalyse und Superdatenbank: Die Polizei soll ihre Bestände auf einer gemeinsamen Plattform zusammenführen und mittels KI auswerten können. Jede Anzeige könnte dadurch in einer umfassenden Analyse auftauchen, was das Risiko von Fehlinterpretationen erhöht.

Politische und gesellschaftliche Implikationen

Die Linken und Grünen argumentieren, dass die Novelle ein „gesetzgeberischer Aktionismus“ sei, der eher der Selbstdarstellung als dem Schutz der Bürger dient. Sie betonen, dass Berlin nach Mannheim und Hamburg zu den wenigen Großstädten gehört, die bereits KI‑basierte Überwachung einsetzen – ein Trend, der bundesweit Signalwirkung haben könnte.

Der Senat betont zwar, nicht auf die umstrittene Analysesoftware Palantir zurückgreifen zu wollen, doch die gesetzliche Ermächtigung bleibt bestehen. Das bedeutet, jede zukünftige Mehrheit könnte die Technologie nach Belieben aktivieren.

Ausblick

Ein Eilantrag wurde bislang nicht gestellt, sodass das Gesetz vorerst in Kraft bleibt. Das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof wird jedoch entscheidend dafür sein, ob die Berliner Polizei künftig mit solch weitreichenden digitalen Befugnissen operieren darf. Die Entscheidung könnte nicht nur Berlin, sondern das gesamte deutsche Polizeirecht nachhaltig beeinflussen.

Source: https://netzpolitik.org/2026/berliner-polizeigesetz-linke-und-gruene-ziehen-vor-den-verfassungsgerichtshof/

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