Hintergrund und Anlass
Im Dezember 2025 haben CDU und SPD das Berliner Polizeigesetz stark verschärft. Die Novelle erweitert fünf zentrale Befugnisse, die von vielen als Eingriff in Grundrechte und Datenschutz wahrgenommen werden. Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke haben daraufhin einen Normenkontrollantrag beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin eingereicht, um die Rechtmäßigkeit der Änderungen prüfen zu lassen.
Die fünf umstrittenen Erweiterungen
1. Vorbeugende Online‑Durchsuchungen
Das neue Gesetz erlaubt der Polizei, verschlüsselte Kommunikation von Handys und Rechnern zu überwachen, noch bevor eine Straftat begangen wurde. Kritiker warnen, dass dadurch Sicherheitslücken bewusst offen gelassen werden, was nicht nur staatliche Akteure, sondern auch Kriminelle befähigt, diese Schwachstellen auszunutzen.
2. KI‑gestützte Videoüberwachung
Berlin wird zur drittgrößten Stadt in Deutschland, die KI‑basierte Videoanalyse einsetzt. Kameras am Kottbusser Tor sollen Verhaltensmuster erkennen und Personen, die als „atypisch“ gelten, automatisch in den Fokus der Polizei rücken. Diese Praxis führt zu einer Generalverdachtslage, die besonders marginalisierte Gruppen wie Wohnungslose diskriminiert.
3. Biometrischer Massenabgleich
Die Polizei darf künftig öffentlich zugängliche Bilddaten aus dem Internet automatisiert mit ihrer Fahndungsdatenbank abgleichen. Dienste ähnlich wie PimEyes würden damit legalisiert, obwohl sie nach EU‑Datenschutzrecht bereits umstritten sind.
4. Nutzung von Polizeidaten zum KI‑Training
Erhobene Polizeiinformationen dürfen ohne Einschränkung für das Training von Künstlicher Intelligenz verwendet werden. Das bedeutet, dass sensible Gesprächsinhalte und private Daten potenziell an private Unternehmen weitergegeben werden, um Algorithmen zu schulen.
5. Automatisierte Datenanalyse und Superdatenbank
Durch die Zusammenführung aller Polizeidaten auf einer einzigen Plattform soll eine KI‑gestützte Analyse ermöglicht werden. Jede Anzeige könnte künftig in einer großflächigen Datenbank auftauchen, was die Gefahr von Fehlinterpretationen und Überwachung erhöht.
Politische Reaktionen und juristische Schritte
Die Innenpolitischen Sprecher Vasili Franco (Grüne) und Niklas Schrader (Linke) präsentierten den 155‑seitigen Antrag im Berliner Abgeordnetenhaus. Der Prozessbevollmächtigte David Werdermann reichte ihn beim Verfassungsgerichtshof ein. Ein Eilantrag wurde nicht gestellt, sodass das Gesetz vorerst in Kraft bleibt, bis das Gericht entscheidet.
Auswirkungen auf die Grundrechte
Die Antragsteller argumentieren, dass das Berliner Polizeigesetz damit von einem der liberalsten Regelwerke zu einem Modell der Überwachung mutiert. Sie sehen darin einen Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und das Diskriminierungsverbot. Zudem wird die Gefahr betont, dass die Technologie von zukünftigen Mehrheiten missbraucht werden könnte, weil die gesetzlichen Befugnisse bereits geschaffen sind.
Fazit
Der Rechtsstreit könnte weitreichende Konsequenzen für die gesamte Bundesrepublik haben, da andere Großstädte ähnliche Überwachungskonzepte planen. Ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs würde nicht nur Berlin, sondern das gesamte deutsche Polizeirecht neu definieren und einen Präzedenzfall für den Umgang mit KI, biometrischer Erfassung und digitaler Datenanalyse schaffen.