Projektübersicht
Die Berliner Polizei plant, KI‑gestützte Videoüberwachung an besonders schützenswerten Gebäuden zu erproben. Dabei sollen fest installierte Kameras, mobile Systeme und optional Drohnen eingesetzt werden, um das Rote Rathaus, das Abgeordnetenhaus und die Senatsverwaltung für Inneres und Sport kontinuierlich zu beobachten.
Ziele und Einsatzbereiche
Im Fokus steht der Objektschutz: Die Technik soll verdächtige Bewegungen oder ungewöhnliche Objektmuster erkennen und bei Bedarf Alarm auslösen. Die Alarmierung erfolgt nach vordefinierten Kriterien, die in einem Leistungsverzeichnis detailliert beschrieben sind. Sobald ein potenziell gefährliches Verhalten identifiziert wird, prüft ein Polizeibeamter die Aufzeichnung und entscheidet über weitere Schritte, etwa das rechtssichere Speichern des Materials oder das Entsenden von Einsatzkräften.
Verhaltensscanner ohne Eigen‑Lern‑Funktion
Entgegen mancher Erwartungen wird keine selbstlernende KI eingesetzt. Stattdessen gilt das „Human‑in‑the‑Loop‑Prinzip“: Die Software analysiert nur nach festgelegten Mustern und darf keine eigenständigen Schlüsse aus neuem Bildmaterial ziehen. Diese Vorgabe resultiert aus den strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das den Schutz der Grundrechte bei autonomen Systemen betont. Deshalb kommen biometrische Gesichtserkennungen nicht zum Einsatz, um die Privatsphäre von Passanten zu wahren.
Mobile Kameras und optionale Drohnen
Zusätzlich zu den stationären Anlagen sollen mobile Kamerasysteme flexibel um das Abgeordnetenhaus herum positioniert werden können. Auch Drohnen sind im Konzept vorgesehen, jedoch als optionale Ergänzung. Beide Systeme sollen dieselben Alarmierungsregeln wie die festen Kameras nutzen und ihre Video‑Streams in das zentrale Analyse‑Backend einspeisen.
Rechtliche und gesellschaftliche Diskussion
Die Aufnahme des Abgeordnetenhauses in die Überwachungsliste hat bereits Kritik hervorgerufen. Vertreter*innen der Linken bezeichnen das Vorgehen als „Affront gegen das Parlament“ und warnen davor, gewählte Vertreter*innen zu Versuchskaninchen für polizeiliche KI‑Experimente zu machen. Darüber hinaus stehen Fragen des Denkmalschutzes im Raum, weil die Installation von Kameras an historischen Fassaden genehmigt werden muss.
Die geplante Testphase soll im Herbst 2025 beginnen, wobei die Polizei im Vorfeld Gespräche mit den verantwortlichen Behörden führt, um bauliche und rechtliche Hürden zu klären. Ziel ist es, die Technologie unter realen Bedingungen zu prüfen, bevor ein möglicher Regelbetrieb beschlossen wird.
Insgesamt wirft das Vorhaben ein Schlaglicht auf das Spannungsfeld zwischen Sicherheit, technologischem Fortschritt und dem Schutz individueller Grundrechte. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die Balance zwischen diesen Interessen gefunden werden kann.
Source: https://netzpolitik.org/2026/kameras-und-drohnen-in-berlin-was-verhaltensscanner-erkennen-sollen/