Einleitung

Die Berliner Polizei plant, ihre Objektschutz‑Strategie mit moderner Video‑KI zu erweitern. In einem kürzlich veröffentlichten Leistungsverzeichnis wird detailliert beschrieben, wie fest installierte Kameras, mobile Systeme und sogar Drohnen künftig mit Verhaltensscannern ausgestattet werden sollen. Ziel ist es, gefährdete Gebäude wie das Rote Rathaus, das Abgeordnetenhaus und die Senatsverwaltung für Inneres und Sport kontinuierlich zu überwachen und bei verdächtigen Bewegungsmustern sofort Alarm zu schlagen.

Was genau soll die Technologie erkennen?

Die Vorgaben definieren klare Kriterien: Ungewöhnliche Objektgrößen, plötzliches Richtungswechseln, das Verweilen in sensiblen Zonen oder das Auftreten von Menschenansammlungen, die nicht dem üblichen Muster entsprechen. Sobald ein solches Muster identifiziert wird, löst das System eine Warnung aus, die von einem Polizeibeamten geprüft werden muss. Der Beamte entscheidet dann, ob die Aufnahme gespeichert, weitergeleitet oder ein Einsatz eingeleitet wird.

Human‑in‑the‑Loop als Grundprinzip

Entgegen mancher Erwartungen kommt keine selbstlernende KI zum Einsatz. Das Projekt folgt dem „Human‑in‑the‑Loop“-Prinzip: Die Software darf keine eigenständigen Schlüsse aus den Aufnahmen ziehen. Diese Einschränkung resultiert aus den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das bei selbstlernenden Systemen einen besonders hohen Grundrechtsschutz fordert. Auch biometrische Gesichtserkennung ist ausdrücklich ausgeschlossen, um die Privatsphäre der Passanten zu wahren.

Mobile Kameras und Drohnen – optional, aber integriert

Zusätzlich zu den fest installierten Kameras sollen mobile Einheiten und Drohnen in das Gesamtsystem eingebunden werden. Die mobilen Kameras können flexibel um das Abgeordnetenhaus positioniert werden, während Drohnen‑Aufnahmen – derzeit als optional gekennzeichnet – dieselben Alarmierungsregeln nutzen sollen. Beide Systeme sollen ihre Video‑Streams in das zentrale Analyse‑Backend einspeisen, sodass dieselben Verhaltensmuster‑Erkennungsalgorithmen angewendet werden.

Technische und rechtliche Hürden

Die Installation an denkmalgeschützten Fassaden wirft Fragen des Denkmalschutzes auf. Im Herbst 2025 soll ein Dialog mit den zuständigen Behörden stattfinden, um mögliche bauliche Einschränkungen zu klären. Gleichzeitig bleibt die Grundrechtseinschätzung zentral: Jede automatisierte Analyse muss von einem Menschen bestätigt werden, um unverhältnismäßige Eingriffe zu verhindern.

Kritik und politische Reaktionen

Die Aufnahme des Abgeordnetenhauses in die Überwachungsliste hat bereits heftige Gegenreaktionen ausgelöst. Niklas Schrader von der Linksfraktion bezeichnete das Vorhaben als „Affront gegen das Parlament“ und warnt davor, gewählte Vertreter zu „Versuchskaninchen“ für polizeiliche KI‑Experimente zu machen. Die Debatte verdeutlicht das Spannungsfeld zwischen Sicherheitsinteressen und dem Schutz demokratischer Institutionen.

Ausblick

Bevor die Systeme in den Regelbetrieb übergehen, sollen sie in einem begrenzten Testlauf erprobt werden. Die Ergebnisse dieses Pilots werden Aufschluss darüber geben, ob die definierten Alarmkriterien praktikabel sind und ob das Human‑in‑the‑Loop‑Modell den rechtlichen Anforderungen genügt. Sollte das Projekt erfolgreich sein, könnte es als Modell für andere deutsche Städte dienen – stets unter der Bedingung, dass Grundrechte nicht untergraben werden.

Source: https://netzpolitik.org/2026/kameras-und-drohnen-in-berlin-was-verhaltensscanner-erkennen-sollen/

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