Einleitung
Das französische Parlament hat kürzlich ein Gesetz verabschiedet, das die Nutzung von sozialen Netzwerken für Personen unter 15 Jahren verbietet. Auf den ersten Blick wirkt das nach einem klaren Schritt zum Schutz von Kindern im Netz. Doch die EU‑Kommission hat in einer Stellungnahme vom 8. Juli klargestellt, dass das Vorhaben nicht ohne Weiteres umgesetzt werden kann – weil das EU‑Digitale‑Dienste‑Gesetz (DSA) vorrangig gilt.
Der rechtliche Rahmen
Das digitale Dienste‑Gesetz (DSA)
Der DSA legt fest, dass einzelne Mitgliedstaaten keine strengeren Pflichten für „sehr große Plattformen“ einführen dürfen, solange diese Pflichten nicht im EU‑Recht vorgesehen sind. Alterskontrollen zählen laut DSA lediglich zu einem Katalog möglicher Maßnahmen, nicht zu einer zwingenden Vorgabe. Deshalb dürfen Länder wie Frankreich Plattformen nicht verpflichten, technische Altersverifikationen zu implementieren.
Aufsicht durch die EU‑Kommission
Plattformen wie TikTok, Instagram oder YouTube gelten in der EU als „sehr große Plattformen“ und fallen damit direkt unter die Aufsicht der Kommission. Nationale Behörden haben nur begrenzte Durchsetzungsmöglichkeiten, solange sie nicht mit dem DSA kollidieren.
Französische Ambitionen und EU‑Reaktion
Präsident Emmanuel Macron hat das französische Modell stark gefördert und will ein ähnliches Vorgehen wie in Australien etablieren – ein generelles Verbot für Minderjährige plus verpflichtende Alterskontrollen. Das Parlament hat jedoch nur das Verbot ohne die technische Kontrollpflicht beschlossen. Die EU‑Kommission sieht darin einen Widerspruch zum DSA und hat im Notifizierungsverfahren Einwände erhoben.
Der Zwist im Notifizierungsverfahren
Im Rahmen des Notifizierungsverfahrens melden Mitgliedstaaten neue Regelungen. Die Kommission prüft, ob diese mit dem EU‑Recht vereinbar sind. In ihrem Schreiben wirkt die Kommission fast verwundert, dass der französische Entwurf lediglich das Mindestalter festlegt, ohne Plattformen zu verpflichten, Altersprüfungen durchzuführen. Dieser Ansatz könnte das Gesetz praktisch wirkungslos machen.
Europäische Koordination und Ausblick
Im April lud Macron zu einer Videokonferenz ein, an der Ursula von der Leyen, Bundeskanzler Friedrich Merz und italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni teilnahmen. Ziel war ein gemeinsames Vorgehen im Kinder‑ und Jugendschutz. Im Juli präsentierte die Kommission Ergebnisse von Expert*innen, die sowohl Altersbeschränkungen als auch Alterskontrollen empfehlen. Bis Ende des Sommers soll ein EU‑weiter Vorschlag erarbeitet werden.
Die aktuelle Debatte zeigt, dass die EU‑Kommission trotz des gemeinsamen Schutzziels mit den Mitgliedstaaten aneinandergeraten kann, wenn nationale Gesetze mit dem übergeordneten DSA kollidieren. Frankreich muss nun entscheiden, ob es sein Verbot an die EU‑Vorgaben anpasst oder alternative Wege zur Durchsetzung sucht.
Source: https://netzpolitik.org/2026/social-media-verbot-in-frankreich-eu-kommission-bremst-macron/