EU‑Kommission stoppt Frankreichs Social‑Media‑Verbot
Das französische Parlament hat kürzlich beschlossen, dass Personen unter 15 Jahren keinen Zugang zu sozialen Netzwerken erhalten dürfen. Der Beschluss klingt nach einem klaren Schritt zum Schutz von Kindern im Netz – doch die praktische Umsetzung stößt bereits auf ein schweres Hindernis: Die EU‑Kommission hat in einer Stellungnahme vom 8. Juli klargestellt, dass einzelne Mitgliedstaaten keine eigenen Alterskontrollen für Plattformen wie TikTok oder Instagram einführen dürfen, solange das EU‑weite digitale Dienste‑Gesetz (DSA) gilt.
Warum das DSA Vorrang hat
Das DSA, das 2022 in Kraft trat, legt einheitliche Regeln für digitale Plattformen fest und soll den freien Verkehr von Informationsdiensten innerhalb der Union gewährleisten. Ein zentrales Prinzip ist, dass nationale Gesetze nicht strenger sein dürfen als die Vorgaben des DSA, solange sie nicht ausdrücklich von der EU‑Kommission genehmigt wurden. Alterskontrollen gelten im DSA lediglich als eine von mehreren möglichen Schutzmaßnahmen – sie sind nicht verpflichtend für alle Plattformen.
Da TikTok, Instagram und Co als „sehr große Plattformen“ eingestuft werden, fallen sie unter die direkte Aufsicht der EU‑Kommission und nicht mehr ausschließlich unter die nationale Zuständigkeit Frankreichs. Das bedeutet, dass Frankreich zwar das Mindestalter von 15 Jahren festlegen kann, jedoch nicht verlangen darf, dass die Plattformen technische Altersverifikationen implementieren.
Der Notifizierungsprozess und die Reaktion der Kommission
Im Rahmen des sogenannten Notifizierungsverfahrens melden Mitgliedstaaten neue Regelungen an die EU‑Kommission. Diese prüft, ob die Vorschläge mit dem EU‑Recht vereinbar sind. In Frankreichs Fall hat die Kommission Einwände erhoben, weil das geplante Verbot ohne verpflichtende Alterskontrollen auskommt – ein Ansatz, der nach Ansicht der Kommission das Ziel des Jugendschutzes nicht ausreichend erfüllt.
Die Stellungnahme der Kommission wirkt fast verwundert: Der französische Gesetzentwurf „scheint sich lediglich auf das bloße Mindestalter zu beschränken“, ohne dass Plattformen aktiv in die Altersprüfung eingebunden werden. Damit entsteht ein Spannungsfeld zwischen dem Wunsch nach strengeren nationalen Schutzmaßnahmen und den harmonisierten Vorgaben des DSA.
Politische Hintergründe und internationale Vergleiche
Der französische Präsident Emmanuel Macron hat sich seit Monaten für ein Modell stark gemacht, das dem australischen Ansatz ähnelt: Ein generelles Verbot für Minderjährige kombiniert mit verpflichtenden Alterskontrollen. Im April lud Macron zu einer Videokonferenz ein, an der EU‑Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, Bundeskanzler Friedrich Merz und italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni teilnahmen. Ziel war ein koordiniertes Vorgehen auf europäischer Ebene.
Im Juli präsentierte von der Leyen Ergebnisse von Gesundheitsexpert*innen, die ebenfalls Altersbeschränkungen und -kontrollen befürworten. Die Kommission plant, bis Ende des Sommers einen eigenen Vorschlag für eine EU‑weite Regelung zu veröffentlichen – ein Schritt, der die nationale Gesetzgebung weiter angleichen könnte.
Ausblick: Was bedeutet das für den Jugendschutz?
Die aktuelle Debatte zeigt, dass die EU‑Kommission trotz des gemeinsamen Ziels, Kinder im Netz zu schützen, nicht bereit ist, nationale Sonderregeln ohne EU‑Abstimmung zu akzeptieren. Frankreich muss nun entscheiden, ob es das Verbot mit rein freiwilligen Alterskontrollen umsetzt oder auf eine EU‑weite Lösung wartet, die möglicherweise strenger ausfällt.
Für Plattformbetreiber bedeutet das, dass sie weiterhin nach den Vorgaben des DSA handeln müssen und nicht gezwungen sind, nationale Altersverifikationssysteme zu integrieren – zumindest solange das DSA unverändert bleibt. Für Eltern und Jugendliche bleibt die Frage, wie effektiv das reine Altersminimum ohne technische Kontrolle tatsächlich ist.
Die Auseinandersetzung zwischen Frankreich und Brüssel verdeutlicht, dass die Regulierung digitaler Dienste in Europa ein komplexes Zusammenspiel von nationalen Interessen und supranationalen Rechtsrahmen ist. Die kommenden Monate werden zeigen, ob ein einheitlicher EU‑Ansatz entsteht oder ob einzelne Länder weiterhin eigene Wege gehen müssen.
Source: https://netzpolitik.org/2026/social-media-verbot-in-frankreich-eu-kommission-bremst-macron/