Ein neuer Weg der Online‑Identifikation
Die Deutsche Post bietet mit dem Verfahren AutoID eine digitale Alternative zum klassischen Postident an. Statt in einer Filiale den Ausweis vorzulegen, können Kund*innen über eine Smartphone‑App Fotos von Vorder‑ und Rückseite ihres Personalausweises sowie ein Selfie‑Video aufnehmen. Die Anwendung verspricht eine schnelle, automatisierte Prüfung mittels maschinellen Lernens.
Der knifflige Zwischenschritt: Einwilligung zum KI‑Training
Bevor die Analyse beginnt, wird die Nutzerin bzw. der Nutzer aufgefordert, einer zusätzlichen Bedingung zuzustimmen: Die erfassten Ausweis‑ und Gesichtsaufnahmen dürfen für die Qualitätssicherung und das Training von KI‑Modellen gespeichert werden. Ein Schieberegler muss aktiviert werden, damit der „Einwilligen“-Button erscheint. Ohne diese Zustimmung lässt sich das Verfahren nicht fortsetzen.
Was genau wird gesammelt?
Die App übermittelt sowohl die Bilddaten des Dokuments als auch das Video, in dem die Person ihren Kopf dreht. Diese Informationen fließen anschließend in den internen Trainings‑Datensatz der DHL Group ein, um die Erkennungs‑Algorithmen kontinuierlich zu verbessern.
Versprechen versus Praxis
Bis 2023 lautete die Datenschutzerklärung der Deutschen Post, dass zur Weiterentwicklung der Software ausschließlich anonymisierte oder öffentlich verfügbare Beispiele verwendet werden. Mit der Einführung von AutoID hat sich diese Aussage jedoch geändert. Der Konzern betont, dass die Daten nur „intern“ genutzt und ausschließlich im Kontext von AutoID abgefragt werden. Die Landesbeauftragte für Datenschutz in Nordrhein‑Westfalen äußerte im Vorfeld keine Bedenken.
Freiwilligkeit in der Kritik
Datenschutz‑Experte Christian Aretz erklärt, dass das Einholen einer Einwilligung grundsätzlich zulässig sei, solange sie freiwillig erfolgt. Die Deutsche Post argumentiert, dass Kund*innen jederzeit zu einer anderen Identifikationsvariante wechseln können. Kritiker*innen sehen darin jedoch ein Zwangs‑Element, weil das Verfahren ohne Zustimmung nicht weitergeführt werden kann – ein klassisches Beispiel für „Zwangseinwilligung“.
Folgen für die Betroffenen
Durch die Kombination von Ausweis‑ und Gesichtsaufnahmen entsteht ein besonders sensibler Datensatz, der bei Missbrauch gravierende Folgen haben könnte. Die Möglichkeit, dass diese Informationen langfristig zur Optimierung von KI‑Systemen verwendet werden, wirft Fragen nach Transparenz, Zweckbindung und dem Recht auf Datenlöschung auf.
Ausblick und Handlungsoptionen
Verbraucher*innen sollten genau prüfen, welche Optionen ihnen bei der Identitätsprüfung zur Verfügung stehen, und im Zweifel die Nutzung von AutoID ablehnen. Gleichzeitig fordert die netzpolitische Community strengere Auflagen für die Nutzung biometrischer Daten zu Trainingszwecken.
Source: https://netzpolitik.org/2026/postident-mit-autoid-deutsche-post-greift-nach-daten-fuer-ki-training/