Ein neuer Höchststand bei staatlichen Cyberangriffen

Im Jahr 2024 hat das Bundesjustizamt veröffentlicht, dass die deutschen Ermittlungsbehörden insgesamt 129 Einsätze von Staatstrojanern angeordnet haben. Davon wurden 79 Vorhaben tatsächlich umgesetzt – ein Rekord, der die wachsende Bereitschaft der Strafverfolgung zur digitalen Durchsuchung von Endgeräten deutlich macht. Der Hauptauslöser bleibt, wie in den Vorjahren, der Verdacht auf Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Unterschiedliche Einsatzformen: Kleine vs. große Trojaner

Die Statistik unterscheidet zwischen zwei Varianten. Der sogenannte „kleine Staatstrojaner“, der im Rahmen der Quellen‑Telekommunikationsüberwachung eingesetzt wird, wurde 97‑mal angeordnet. In 64 Fällen erfolgte die eigentliche Installation, wobei die meisten Vorgänge auf die Beschlagnahme von Mobiltelefonen abzielten.

Der „große Staatstrojaner“ dient der Online‑Durchsuchung, also dem Auslesen sämtlicher Daten eines Geräts. Hier wurden 32 Anordnungen erteilt, von denen 15 tatsächlich durchgeführt wurden – ebenfalls ein Allzeit‑Rekord. Diese beiden Kategorien zeigen, dass die Behörden nicht nur einzelne Kommunikationsströme, sondern komplette digitale Profile erobern wollen.

Regionale Schwerpunkte

Nordrhein‑Westfalen führt die Liste mit 25 realisierten Hacks an, gefolgt von Bayern und Hessen, die jeweils sieben Einsätze verzeichneten. Baden‑Württemberg und Sachsen meldeten drei Durchsuchungen, während Niedersachsen und Schleswig‑Holstein je ein Mal aktiv wurden. Berlin erhielt vier Anordnungen, setzte jedoch keinen Trojaner ein. Der Generalbundesanwalt selbst war in acht Fällen aktiv.

Motivation hinter den Eingriffen

Obwohl die offizielle Begründung häufig Terrorismus, Mord oder schwere Sexualdelikte nennt, dominieren nach wie vor Drogendelikte die Statistik. Bei den großen Trojanern waren zudem Fälle von kriminellen oder terroristischen Vereinigungen, Hochverrat und Erpressung verzeichnet. Die Behörden argumentieren, dass diese Maßnahmen notwendig seien, um schwerwiegende Gefahren abzuwenden, während Kritiker warnen, dass das Vorgehen die Privatsphäre massiv einschränkt.

Technische Werkzeuge im Arsenal

Das Bundeskriminalamt (BKA) verfügt über mehrere eigens entwickelte Trojaner, darunter die Remote Communication Interception Software. Historisch nutzte das BKA den FinSpy‑Trojaner von FinFisher (seit 2013) und seit 2019 den umstrittenen Pegasus‑Stamm von NSO. Welche weiteren Werkzeuge im Besitz von Polizei und Geheimdiensten sind, bleibt ein gut gehütetes Staatsgeheimnis.

Ein wachsender Trend

Erst seit sechs Jahren werden offizielle Zahlen zu staatlichen Hackangriffen veröffentlicht, und seitdem steigt die Frequenz kontinuierlich. Frühere Berichte wiesen häufig Unstimmigkeiten auf, weil das Hacken von Geräten mit dem Abhören von Telefonaten verwechselt wurde. Die aktuelle Bundesregierung erweitert das Spektrum der Überwachung weiter, indem sie plant, Staatstrojaner auch gegen Personen einzusetzen, die noch keine Straftat begangen haben.

Die Debatte um die Balance zwischen Sicherheit und Grundrechten bleibt offen. Während die Strafverfolgung argumentiert, dass digitale Durchsuchungen ein unverzichtbares Instrument im Kampf gegen organisierte Kriminalität seien, fordern Datenschützer strengere Kontrollen und mehr Transparenz.

Source: https://netzpolitik.org/2026/justizstatistik-2024-polizei-hackt-alle-fuenf-tage-mit-staatstrojanern/

Related Articles