Ein umstrittener Schritt im EU‑Parlament

In einer überraschenden Schlußabstimmung hat das Europäische Parlament einer umstrittenen Ausnahmeregelung zugestimmt, die Online‑Plattformen wie Google, Meta oder TikTok erlaubt, unver‑schlüsselte Nachrichten ihrer Nutzer*innen freiwillig zu durchsuchen. Ziel soll sein, illegale Kindermaterialien aufzuspüren – doch Kritiker*innen sehen darin einen Rückschlag für die digitale Grundfreiheit.

Der verwirrende Abstimmungsmechanismus

Obwohl 314 Abgeordnete den eigentlichen Gesetzentwurf („Chatkontrolle 1.0“) ablehnten, fehlte die für ein endgültiges Veto notwendige absolute Mehrheit von 360 Stimmen. Durch ein spezielles Verfahren, das Parlamentspräsidentin Roberta Metsola (EVP) initiiert hatte, wurde ein verfahrensrechtlicher Trick eingesetzt: Der Rat erhielt den Text erneut, um ihn unverändert innerhalb von drei Monaten zu bestätigen. Scheitert das, muss ein Vermittlungsausschuss die beiden Instanzen zu einem Kompromiss zwingen.

Was die Regelung konkret bedeutet

Die aktuelle Ausnahme erlaubt es Anbietern, unverschlüsselte Inhalte zu scannen, um dort mögliche Missbrauchsdarstellungen zu entdecken. Verschlüsselte Kommunikation – etwa über Signal, Threema oder WhatsApp – bleibt ausdrücklich ausgenommen. Die Maßnahme ist als befristete Lösung gedacht, weil die ursprüngliche Ausnahme seit April 2021 ausgelaufen war.

Reaktionen aus Parlament und Zivilgesellschaft

Digitale Rechtevertreter*innen kritisieren den Vorgang scharf. Konstantin Macher von der Digitalen Gesellschaft bezeichnete den Tag als „schlechten Tag für die europäische Demokratie“ und sprach von einem „miesen Verfahrenstrick vor der Sommerpause“. Elina Eickstädt vom Chaos Computer Club sah darin einen „herben Rückschlag im Kampf gegen anlasslose Massenüberwachung“. Auch die Grünen-Fraktion zeigte sich enttäuscht: Erik Marquardt, Vorsitzender des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, nannte das Ergebnis „einen schwarzen Tag für Bürgerrechte und den Kinderschutz im Netz“.

Politische Hintergründe und zukünftige Entwicklungen

Die ePrivacy‑Richtlinie schützt grundsätzlich die Vertraulichkeit privater Kommunikation. Während die EU‑Kommission und die Mitgliedsstaaten im Rat für eine Verlängerung der Ausnahme eintraten, war das Parlament gespalten. Selbst einige Christen‑Demokraten stimmten gegen den Vorschlag, obwohl ihre Fraktion traditionell als sichere Stimme galt. Durch das Manöver von Metsola gelang es jedoch, den Rat zu einem erneuten Vorlegen zu bewegen, worauf das Parlament in zweiter Lesung schließlich stimmte.

Sollte der Rat die unveränderte Fassung nicht innerhalb der Frist übernehmen, wird der Vermittlungsausschuss angerufen – ein Prozess, der die Gesetzgebung erneut verzögern könnte. Beobachter*innen wie Simeon de Brouwer von EDRi hoffen jedoch, dass die Debatte zu einem transparenteren und datenschutzfreundlicheren Ergebnis führt.

Die Diskussion zeigt, wie stark das Spannungsfeld zwischen Kinderschutz, technischer Notwendigkeit und Grundrechtsschutz in der europäischen Gesetzgebung geworden ist.

Source: https://netzpolitik.org/2026/eu-parlament-freiwillige-chatkontrolle-geht-mit-verfahrenstrick-durch/

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