Was die EU gegen das süchtig machende Design von Meta unternimmt
Die Europäische Kommission hat nach zweijähriger Untersuchung ein klares Signal gesetzt: Instagram und Facebook dürfen ihre Nutzer nicht länger in einen „Autopilot‑Modus“ drängen. In einem ersten Bericht wird Meta vorgeworfen, zentrale Gestaltungsmerkmale zu nutzen, die bewusst die Verweildauer erhöhen und damit die psychische Gesundheit gefährden.
Vorläufige Ergebnisse: Verstoß gegen den Digital Services Act
Die Behörde sieht in endlosem Scrollen, automatischer Wiedergabe von Videos, Push‑Benachrichtigungen und hyperpersonalisierten Empfehlungsalgorithmen die Hauptursachen für das problematische Konsumverhalten. Laut Kommission hat Meta diese Risiken nicht ausreichend analysiert und keinen wirksamen Gegen‑ oder Präventionsplan entwickelt – ein klarer Verstoß gegen den Digital Services Act (DSA).
Warum vorhandene Hilfsmittel nicht genügen
Facebook und Instagram bieten bereits Werkzeuge zur Begrenzung der Bildschirmzeit sowie Eltern‑Kontrollen an. Die Kommission kritisiert jedoch, dass diese Features leicht umgangen oder gar nicht gefunden werden können. „Man muss schon ein Experte sein, um sie zu aktivieren“, erklärte eine Beamtin. In der Praxis führen sie nur zu einer marginalen Reduktion der täglichen Nutzungsdauer.
Konkrete Forderungen der EU
Die Kommission verlangt mehrere grundlegende Änderungen: das ununterbrochene Scrollen sowie die automatische Wiedergabe sollen standardmäßig deaktiviert werden, das Empfehlungssystem muss weniger auf reinen „Engagement‑Boost“ ausgerichtet sein und echte Pausen‑Mechanismen für die Bildschirmzeit sollen implementiert werden. Darüber hinaus sollen Algorithmen transparenter gestaltet werden, um insbesondere die nächtliche Nutzung von Minderjährigen besser zu schützen.
Politische Begleitung und mögliche Konsequenzen
Alexandra Geese (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßt das Vorgehen und warnt vor weiterem Ausbeuten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Meta hat derzeit keine feste Frist, um zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Sollte das Unternehmen nicht nachkommen, kann die Kommission entweder die Änderungen akzeptieren und das Verfahren einstellen oder final einen Verstoß feststellen und eine Geldstrafe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen – ein Betrag, der im Milliarden‑Bereich liegen könnte.
Ausblick: Wie könnte Meta reagieren?
Meta könnte die geforderten Anpassungen umsetzen, um ein langwieriges Gerichtsverfahren zu vermeiden, oder aber weiter auf Gegenargumente setzen und hoffen, dass die Behörden keine harte Sanktion verhängen. Die vergangenen Verfahren gegen TikTok, X und Temu zeigen, dass die Durchsetzung des DSA zwar Zeit benötigt, aber durchaus zu hohen finanziellen Belastungen führen kann.