Ein differenzierter Ansatz gegen ein Verbot

Der Deutsche Ethikrat hat in einem 50‑seitigen Positionspapier klar dargelegt, dass ein generelles Verbot von Social‑Media‑Plattformen für Jugendliche nicht die gewünschte Wirkung erzielt. Stattdessen wird ein ganzheitlicher Schutz vorgeschlagen, der das Kindeswohl gemäß der UN‑Kinderrechtskonvention in den Mittelpunkt stellt.

Warum ein generelles Verbot nicht zielführend ist

Die Expert*innen nennen vier zentrale Argumente für ihr klares „Nein“. Erstens wäre ein Alterslimit schwer durchsetzbar und würde zu einer unkontrollierten Grauzone führen, in der ungeprüfte Nutzer*innen weiterhin Zugriff hätten. Zweitens gefährde ein Verbot die Meinungs- und Informationsfreiheit junger Menschen, die bereits heute digitale Räume zur Bildung und zum Austausch nutzen. Drittens könnte ein Verbot zu einer Verlagerung auf wenig regulierte Angebote führen, die weder datenschutzkonform noch kindgerecht sind. Schließlich fördere ein totalitäres Vorgehen das Risiko von Radikalisierung, da Jugendliche sich plötzlich in geschlossenen, schwer einsehbaren Kreisen bewegen.

Empfehlungen für sichere digitale Räume

Der Rat fordert klare Vorgaben für Plattformen: Süchtigmachende Mechanismen, wie endlose Scroll‑Feeds, personalisierte Empfehlungen oder aggressive Targeting‑Algorithmen, sollen verboten werden. Weiterhin sollen Anbieter verpflichtend robuste Melde‑ und Blockierfunktionen integrieren und voreingestellte Datenschutz‑Optionen anbieten, die bestimmen, wer mit wem in Kontakt treten darf. Das bereits existierende EU‑Gesetz über digitale Dienste (DSA) liefert den rechtlichen Rahmen; der Ethikrat plädiert dafür, diese Bestimmungen konsequent zu nutzen und zu erweitern.

Alterskontrollen – ein heikler Balanceakt

Besondere Vorsicht sei bei Altersprüfungen geboten, die persönliche Daten außerhalb des Geräts übertragen. Der Rat lehnt Verfahren ab, bei denen sensible Informationen an externe Server weitergeleitet werden, weil dies die Privatsphäre der jungen Nutzer*innen gefährdet. Stattdessen sollen lokal verarbeitete, anonymisierte Verfahren zum Einsatz kommen, die keinerlei Rückschlüsse auf Identität zulassen.

Schließung regulatorischer Lücken

Der Ethikrat weist zudem darauf hin, dass aktuelle Regelungen vor allem klassische Online‑Dienste abdecken, während neue Technologien wie generative Künstliche Intelligenz – etwa Text‑ oder Bild‑Generatoren – häufig außen vor bleiben. Hier könne das geplante „Digital Fairness Act“ (DFA) ansetzen, das nicht nur Minderjährige, sondern alle Nutzer*innen in den Blick nimmt und systemische Risiken minimieren soll.

Insgesamt strebt der Rat ein ausgewogenes Zusammenspiel von gesetzlichen Vorgaben, technischer Verantwortung und ethischer Sensibilität an, um ein sicheres Internet für die jüngere Generation zu gewährleisten.

Source: https://netzpolitik.org/2026/absichern-statt-aussperren-deutscher-ethikrat-sagt-nein-zu-social-media-verbot/

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