Einblick in den Bericht des Appeals Centre Europe

Das unabhängige Appeals Centre Europe hat im zweiten Transparenzbericht aufgezeigt, wie unzureichend die großen Social‑Media‑Konglomerate Hassrede, Gewalt und kriminelle Inhalte moderieren. In insgesamt 1.700 eingereichten Beschwerdefällen bewerteten die Schlichter die Entscheidungen der Plattformen als falsch – ein Zeichen dafür, dass die internen Richtlinien entweder zu lax oder zu überzogen angewendet werden.

Wie häufig Hassrede übersehen wird

Der Bericht macht deutlich, dass in rund 70 % der geprüften Fälle, in denen Hassrede online verblieben war, nach Ansicht des Zentrums eine Löschung zwingend nötig gewesen wäre. Bei Inhalten, die Gewalt oder kriminelle Handlungen fördern, lag dieser Anteil sogar bei 75 %.

Besonders gravierend ist die Situation bei TikTok: In 83 % der untersuchten Fälle blieb gemeldete Hassrede bestehen, obwohl das Zentrum die Entfernung gefordert hat. Instagram folgt mit 74 %, Facebook mit 61 % und YouTube mit 58 %. Die umstrittenen Beiträge richteten sich häufig gegen Migrant*innen, religiöse Minderheiten, die Roma‑Gemeinschaft sowie queere Menschen.

Falsch gelöschte Inhalte – ein zweischneidiges Schwert

Der Bericht identifiziert zudem ein Gegenphänomen: In 52 % der Fälle, in denen Plattformen Inhalte entfernt hatten, war die Löschung nach Ansicht des Zentrums unbegründet. Besonders häufig erfolgte ein fehlerhaftes Vorgehen bei Beiträgen, die sich auf eingeschränkte Waren und Dienstleistungen bezogen – hier wurde in 65 % der Fälle fälschlicherweise eine Sperrung ausgesprochen.

Dieses Spannungsfeld zwischen zu wenig und zu viel Moderation verdeutlicht, dass die automatisierten Systeme und menschlichen Prüfer*innen häufig an den festgelegten Vorgaben vorbeifliegen und dadurch sowohl Nutzer*innenrechte als auch Sicherheitsanforderungen gefährden.

Probleme bei Kontosperrungen

Der am häufigsten beanstandete Beschwerdetyp betrifft gesperrte Nutzerkonten. Bis März 2026 gingen über 14 000 Meldungen zu Account‑Sperrungen ein. In mehr als 4.600 zulässigen Fällen übermittelte Meta (Facebook und Instagram) nur in weniger als 100 Fällen die relevanten Inhalte, die eine Überprüfung ermöglichen würden. Ohne diese Informationen erhalten die Beschwerdeführenden automatisiert Recht, weil die Plattform ihrer Prüfplicht nicht nachkommt.

Mangelnde Kooperation der Plattformen

Ein zentrales Hindernis ist die fehlende Bereitstellung der strittigen Beiträge. Von über 10.000 Entscheidungen konnten die Schlichter lediglich in knapp 3.000 Fällen die Inhalte einsehen und widersprachen in 59 % davon der ursprünglichen Entscheidung der Plattform. In den übrigen Fällen blieb die Möglichkeit zur inhaltlichen Prüfung komplett aus.

Folgen für Betroffene

Für betroffene Nutzer*innen bedeutet diese Intransparenz nicht nur ein erhöhtes Risiko, verleumdet oder diskriminiert zu werden, sondern auch ein Gefühl der Ohnmacht gegenüber den globalen Unternehmen. Ohne klare Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen ist es kaum möglich, rechtliche Schritte zu planen oder die eigene Online‑Präsenz zu sichern.

Der Bericht verdeutlicht, dass die bisherige Umsetzung des Digital Services Act (DSA) noch erhebliche Lücken aufweist. Die EU‑weit zertifizierte Schlichtungsstelle leistet zwar einen wichtigen Service, muss jedoch stärker mit den Plattformen zusammenarbeiten, um einen echten Überblick über die tatsächliche Moderation zu erhalten.

Nur durch konsequente Transparenz, verbindliche Vorgaben und eine bessere Kooperation kann das digitale Ökosystem künftig den Schutz vor Hassrede und ungerechtfertigten Sperrungen gewährleisten.

Source: https://netzpolitik.org/2026/tiktok-instagram-youtube-plattformen-schludern-bei-hassrede-und-accountsperren/

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