Ein ambitionierter Gesetzentwurf für BND und Verfassungsschutz
Das Innenministerium hat einen fast 700 Seiten langen Referentenentwurf veröffentlicht, der die beiden deutschen Nachrichtendienste grundlegend neu ausrichten soll. Ziel ist es, den Bundesnachrichtendienst (BND) und den Verfassungsschutz zu „echten“ Geheimdiensten zu machen – das bedeutet nicht nur mehr Befugnisse, sondern auch ein deutliches Abschwächen der öffentlichen Kontrolle. Der Gesetzentwurf ist noch nicht von der Regierung abgestimmt, doch er gibt bereits jetzt Aufschluss darüber, welche Mittel künftig eingesetzt werden dürfen und welche Aufsichtsstrukturen dabei zurücktreten.
Drei Leitziele der Reform
Der Entwurf nennt drei übergeordnete Ziele. Erstens sollen die Dienste angesichts einer „verschärften Bedrohungslage im In‑ und Ausland“ mit erweiterten Kompetenzen ausgestattet werden. Zweitens wird – paradox – die Kontrolle über die Geheimdienste gestärkt, wobei die Praxis jedoch auf eine schlankere, weniger transparente Aufsicht hinausläuft. Drittens sollen gesetzliche Lücken geschlossen werden, die das Bundesverfassungsgericht 2024 kritisierte, etwa im Umgang des BND mit innerdeutscher Kommunikation. Das Gericht setzte der Regierung eine Frist bis Ende 2026, um die Mängel zu beheben.
Neue operative Möglichkeiten: Zurückhacken und KI
Ein besonders umstrittenes Element ist die Erlaubnis zum sogenannten „Zurückhacken“. Unter definierten Bedingungen dürfen BND und Verfassungsschutz künftig aktiv in fremde IT‑Systeme eingreifen, um Bedrohungen zu neutralisieren. Zusätzlich erhalten die Dienste ein breites Arsenal an Befugnissen im Bereich Künstliche Intelligenz und Biometrie. So können sie automatisiert große Datenmengen auswerten, Gesichtserkennungs‑ oder Stimmerkennungssoftware einsetzen und sogar Kamerasysteme von Dritten anzapfen.
Verschmelzung von Geheimdiensten und Polizei
Traditionell trennte das deutsche Grundgesetz Geheimdienste von der Polizei, um die Erinnerung an Gestapo und Stasi zu vermeiden. Der aktuelle Entwurf verwischt diese Grenze: Neben dem Sammeln von Informationen sollen die Dienste künftig auch aktiv eingreifen dürfen – ein Merkmal, das bislang ausschließlich der Polizei vorbehalten war. Gleichzeitig wird die Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsbehörden erleichtert, etwa durch automatisierte Datenabgleiche zwischen Verfassungsschutz, BND und den Landesbehörden.
Aufsicht und Transparenz: Ein Rückschritt?
Obwohl die Reform offiziell die Kontrolle stärken soll, wird die Aufsicht in der Praxis deutlich reduziert. Die bisherige G‑10‑Kommission, die die Überwachung von Telekommunikation kontrollierte, verliert an Bedeutung. Stattdessen soll eine hauptamtliche Aufsicht eingerichtet werden, die jedoch weniger öffentlich einsehbar ist. Kritiker befürchten, dass damit die Transparenz weiter sinkt und die demokratische Kontrolle über die Geheimdienste geschwächt wird.
Politische Rahmenbedingungen
Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) drängt darauf, beide Gesetze gemeinsam durch den Gesetzgebungsprozess zu bringen, um die Reform vor der Sommerpause des Parlaments abzuschließen. Sollte das Gelingen, könnte im Herbst mit einer intensiven Bundestagsdebatte gerechnet werden. Parallel dazu müssen über zehn weitere Gesetze angepasst werden, um die neuen Befugnisse rechtlich zu verankern.
Die geplante Geheimdienstreform markiert damit eine Zeitenwende für die deutschen Spione: Sie erhalten ein deutlich größeres operatives Arsenal, während die Aufsicht und die öffentliche Kontrolle zurücktreten. Ob diese Entwicklung die Sicherheit des Landes stärkt oder demokratische Prinzipien gefährdet, wird in den kommenden Monaten intensiv diskutiert werden.
Source: https://netzpolitik.org/2026/geheimdienstreform-zeitenwende-fuer-spione/