US‑Einreiseverbot gegen die HateAid‑Leitung

Im Dezember 2025 verhängte das US‑State Department ein Einreiseverbot gegen Josephine Ballon und ihre Co‑Geschäftsführerin Anna‑Lena von Hodenberg, die als Geschäftsführerinnen von HateAid fungieren. Die Behörde beschriftete die beiden auf X als „radikale Aktivistinnen“ und wirft ihnen vor, eine weltweite Zensur‑Industrie gegen amerikanische Tech‑Giganten zu betreiben. Der Vorwurf basiert darauf, dass HateAid im Rahmen des europäischen Digital Services Act (DSA) als sogenannte Trusted Flagger agiert und illegale Inhalte auf Plattformen wie X, TikTok oder Google meldet.

Die offizielle Rolle von HateAid im DSA

Der DSA schreibt vor, dass unabhängige Akteure geschaffen werden, um problematische Beiträge zu kennzeichnen und zu entfernen. HateAid hat dafür eine offizielle Stelle bei der Bundesnetzagentur angemeldet und arbeitet nach strengen Auflagen, die von der Behörde kontrolliert werden. In der Praxis bedeutet das, dass Betroffene von Online‑Gewalt – etwa ein Paar, das Google wegen nicht gelöschter Nacktbilder verklagt – über HateAid Unterstützung erhalten können.

Reaktionen und erste Konsequenzen

Die Ankündigung der USA traf die beiden unmittelbar vor den Feiertagen. Ohne formelle Rechtsbehelfsbelehrung erfuhren Ballon und von Hodenberg von dem Verbot über einen öffentlichen Tweet des Außenministeriums. Während die politische Rückendeckung in Deutschland stark war, blieb die diplomatische Handlungsfähigkeit gegenüber dem US‑Einreiseverbot begrenzt. Ballon betont, dass persönliche Reisen in die USA für ihre Arbeit nicht zwingend nötig seien, das Verbot jedoch ein klares Signal an alle DSA‑Aktiven sende.

Gefahr von weiteren Sanktionen

Der Hinweis der US‑Behörde könnte lediglich der Auftakt einer breiteren Druckkampagne sein. In anderen Fällen haben internationale Sanktionen bereits zu Kontoschließungen europäischer Banken, Verlust von Kreditkarten, Sperrungen von E‑Mail‑Accounts sowie zur Unbrauchbarkeit von Apple‑ und Google‑Geräten geführt. Ballon warnt, dass ähnliche Finanz‑ und Technik­sanktionen auch ihr Team und die Angehörigen treffen könnten. Solche Maßnahmen würden nicht nur die tägliche Arbeit von HateAid erschweren, sondern das gesamte Netzwerk von Organisationen, die im Sinne des DSA tätig sind, erheblich schwächen.

Ausblick und strategische Antworten

Die Führung von HateAid sieht sich nun gezwungen, ihre Abhängigkeit von US‑Digitalkonzernen kritisch zu prüfen. Eine verstärkte Zusammenarbeit mit europäischen Cloud‑Anbietern, die Diversifizierung von Zahlungswegen und das Aufbauen von rechtlichen Schutzmechanismen stehen auf der Agenda. Gleichzeitig wird gefordert, dass die EU‑Mitgliedstaaten einheitlich auf solche restriktiven Maßnahmen reagieren, um die Durchsetzung des DSA zu sichern und die Grundrechte im Netz zu verteidigen.

Der Fall von Josephine Ballon und Anna‑Lena von Hodenberg verdeutlicht, wie schnell regulatorische Arbeit im digitalen Raum zu geopolitischen Spannungen führen kann. Während die USA ihre eigenen Interessen wahren wollen, bleibt die zentrale Frage, ob die internationale Gemeinschaft bereit ist, die Prinzipien von Transparenz und Nutzer‑Schutz über nationale Machtspiele zu stellen.

Source: https://netzpolitik.org/2026/hateaid-nach-us-einreiseverbot-wir-sollten-nicht-fuerchten-muessen-vor-den-bus-geschubst-zu-werden/

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