Ein Überblick über den neuen Gesetzentwurf

Die aktuelle Regierung hat einen dritten Versuch gestartet, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung gesetzlich zu verankern. Ziel ist es, dass alle Anbieter von Internet‑Zugangsdiensten die IP‑Adressen und zugehörigen Port‑Nummern ihrer Nutzer für drei Monate archivieren – ganz ohne konkreten Verdacht.

Wer darf auf die Daten zugreifen?

Im Unterschied zu den Vorgängerversionen erhalten nun nicht nur Strafverfolgungsbehörden, sondern auch weitere berechtigte Stellen wie Verfassungsschutz, Finanzämter oder der Zoll das Recht, ohne richterliche Genehmigung auf die gespeicherten Verkehrsdaten zuzugreifen. Zusätzlich sollen Privatpersonen in zivilrechtlichen Verfahren die Möglichkeit erhalten, die Vorratsdaten zu nutzen.

Erweiterte Pflichten für E‑Mail‑ und Messenger‑Dienste

Auf behördliche Anordnung hin müssen nun auch E‑Mail‑Provider und Messaging‑Plattformen die Kommunikationsdaten ihrer Nutzer für denselben Zeitraum aufbewahren und auf Abruf bereitstellen. Damit erstreckt sich die Speicherpflicht von reinen Zugangsanbietern auf sämtliche Telekommunikationsdienste.

Umfang und Kosten für die Industrie

Rund 700 Internet‑Zugangsanbieter und etwa 3 000 Telekommunikationsunternehmen sollen von der neuen Regelung betroffen sein. Verbände schätzen die finanziellen Belastungen für große Player auf ein bis zwei Millionen Euro, während kleine Anbieter mit rund 80 000 Euro rechnen müssen.

Kritik und verfassungsrechtliche Bedenken

Die beiden vorherigen Gesetze aus den Jahren 2007 und 2015 wurden vom Bundesverfassungsgericht wegen Grundrechtsverletzungen aufgehoben. Trotz dieser Urteile argumentiert die aktuelle Regierung, dass die Maßnahme vor allem gegen Fake‑Shops und digitale Gewalt schützen solle. Experten weisen jedoch darauf hin, dass internationale Studien – etwa vom Max‑Planck‑Institut – keinen klaren Sicherheitsgewinn durch eine flächendeckende Speicherung belegen.

Prognostizierte Nutzung und reale Zahlen

Die Regierung rechnet mit 143 000 Anfragen pro Jahr – 86 000 vom BKA und 57 000 von den Landesbehörden. Im Kontrast dazu meldete die Telekom bereits fast 290 000 Anfragen nach IP‑Adressen in einem Jahr, die ohne gesetzliche Speicherpflicht entstanden sind.

Der Gesetzentwurf befindet sich nun im Bundestag und wird dort weiter diskutiert. Gegner warnen vor unverhältnismäßigen Eingriffen in die Privatsphäre und einer zusätzlichen Belastung von Unternehmen, die ohnehin schon erhebliche Compliance‑Kosten tragen.

Source: https://netzpolitik.org/2026/dritter-versuch-bundesregierung-beschliesst-anlasslose-vorratsdatenspeicherung/

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