Einleitung

Die aktuelle Debatte um das vom Kabinett vorgestellte Sicherheitspaket hat erneut die Grundprinzipien der liberalen Demokratie in den Fokus gerückt. Während die Regierung die neuen Befugnisse als notwendige Antwort auf schwere Straftaten verteidigt, warnt die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) eindringlich vor tiefgreifenden Eingriffen in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. In ihrer Stellungnahme bezeichnet die Bürgerrechtsorganisation die vorgesehenen Instrumente als „größtenteils verfassungswidrig“ und als potenzielle Basis für eine flächendeckende Massenüberwachung.

Kerngedanken der GFF

Die GFF kritisiert insbesondere die geplante biometrische Fahndung im Netz sowie die automatisierte Datenanalyse. Beide Maßnahmen seien nicht nur unverhältnismäßig, sondern würden den Staat faktisch die Fähigkeit verleihen, nahezu jede Person im digitalen öffentlichen Raum zu identifizieren. Ohne klare Schwellenwerte und ohne nachgewiesene Wirksamkeit für die Polizeiarbeit stelle das „Schwarz‑rote“ Sicherheitspaket laut GFF einen unzulässigen Grundrechtseingriff dar.

Biometrische Abgleiche – von der Idee zur Praxis

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Behörden Gesichtsbilder aus dem Internet mit nationalen Datenbanken abgleichen dürfen. Noch problematischer sei die Öffnung dieser Technologie für ausländische Unternehmen, die bislang häufig gegen europäische Datenschutzstandards verstoßen haben. Das umstrittene Tool PimEyes, das bereits Millionen von Gesichtern ohne Einwilligung sammelt und speichert, wird dabei als exemplarisches Beispiel genannt.

Private Anbieter und KI‑gestützte Analyse

Ein weiteres umstrittenes Element ist die Möglichkeit, Software von Firmen wie Palantir (Produkt „Gotham“) für polizeiliche Auswertungen zu nutzen. Die GFF weist darauf hin, dass der Gesetzentwurf keinerlei Vorgaben zum Schutz sensibler Polizeidaten enthält – weder gegen Datenlecks noch gegen missbräuchliche Nutzung. Selbst das Training von Künstlicher Intelligenz dürfte mit polizeilichen Informationen erfolgen, was das Risiko von Fehlinterpretationen und unverhältnismäßigen Eingriffen weiter erhöht.

Auswirkungen auf Grundrechte und digitale Souveränität

Die Bürgerrechtsorganisation betont, dass das Überwachungspaket das Recht auf anonymes Surfen im Internet praktisch ausschalten würde. Das Ergebnis sei eine Abschreckung von Meinungsäußerungen, Versammlungen und politischer Teilhabe, weil jeder Beitrag im Netz potenziell rückverfolgbar wäre. Auch die Schwelle, ab der die Behörden die Instrumente einsetzen dürfen – „erhebliche Straftaten“ – halte die GFF für zu niedrig und nicht mit dem verfassungsrechtlich geforderten schweren Tatbestand vereinbar.

Fehlende Transparenz und Kontrolle

Ein zentrales Manko des Entwurfs sei das Fehlen klarer Kontrollmechanismen. Es gebe weder unabhängige Aufsichtsinstanzen noch verbindliche Berichtspflichten, die sicherstellen könnten, dass die Maßnahmen nur im gesetzlich vorgesehenen Rahmen angewendet werden. Ohne solche Schutzvorkehrungen bestünde die Gefahr, dass private Unternehmen umfangreiche Datenbestände erhalten und für kommerzielle Zwecke missbrauchen.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das vorgestellte Sicherheitspaket nicht nur verfassungsrechtlich zweifelhaft ist, sondern auch die digitale Selbstbestimmung der Bürger massiv gefährdet. Die GFF fordert daher ein Überdenken der Vorhaben, strengere Schwellenwerte und eine umfassende Einbindung unabhängiger Aufsichtsbehörden. Nur so könne ein Gleichgewicht zwischen Sicherheitsinteressen und den unveräußerlichen Grundrechten hergestellt werden.

Source: https://netzpolitik.org/2026/digitale_ueberwachungsbefugnisse-schwarz-rotes-sicherheitspaket-zum-grossteil-verfassungswidrig/

Related Articles