Was steckt hinter dem neuen Gesetzentwurf?
Im Frühjahr hat die Koalitionsregierung den dritten Gesetzesversuch zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet. Ziel ist es, Internet‑Zugangs‑ und Kommunikationsanbieter dazu zu verpflichten, Verkehrsdaten ihrer Kunden ohne konkreten Tatverdacht für drei Monate zu archivieren. Die Maßnahme wird dabei nicht durch ein akutes Sicherheitsereignis, sondern mit den Begriffen „Fake‑Shops“ und „digitale Gewalt“ gerechtfertigt.
Anlasslose Speicherung von IP‑Adressen
Nach dem Entwurf müssen alle Anbieter, die Breitband‑ oder Mobilfunkanschlüsse bereitstellen, sämtliche IP‑Adressen und zugehörige Port‑Nummern ihrer Nutzer sammeln. Diese Daten sollen ohne richterliche Anordnung von Behörden eingesehen werden können. Auch Dienste wie E‑Mail‑Provider oder Messenger‑Plattformen sollen auf behördliche Anordnung hin Verkehrsdaten für den selben Zeitraum bereithalten.
Erweiterte Zugriffsrechte für Behörden
Ursprünglich war die Abfrage ausschließlich Strafverfolgungsbehörden vorbehalten. Der aktuelle Text erweitert den Kreis der „berechtigten Stellen“ auf Geheimdienste, Finanzämter und den Zoll. Außerdem wird die Schwelle von „aussichtsloser Ermittlung“ auf die geringere Anforderung „wesentlich erschwert“ gesenkt, wodurch die Hemmschwelle für Anfragen stark sinkt.
Umfang und Kosten für die Wirtschaft
Rund 700 Internet‑Zugangsanbieter und etwa 3.000 Telekommunikationsdienste sind von der Speicherpflicht betroffen. Verbände rechnen mit zusätzlichen Aufwendungen von ein bis zwei Millionen Euro für große Unternehmen und rund 80 000 Euro für kleinere Betriebe. Die Belastung trifft nicht nur kommerzielle Firmen, sondern auch gemeinnützige und ehrenamtliche Anbieter.
Rechtliche Vorgeschichte und Kritik
Die beiden Vorgängergesetze aus den Jahren 2007 und 2015 wurden vom Bundesverfassungsgericht sowie vom EuGH für verfassungswidrig erklärt. Diese Urteile beruhten auf dem Fehlen einer konkreten Gefahr und dem unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Experten des Max‑Planck‑Instituts belegen, dass ohne Vorratsdatenspeicherung keine signifikanten Lücken in der Strafverfolgung entstehen.
Praktische Auswirkungen und Prognosen
Die Regierung schätzt, dass jährlich etwa 143 000 Anfragen bei den Behörden eingehen werden – 86 000 durch das BKA und 57 000 durch die Länder. Diese Zahl steht jedoch im Gegensatz zu den Erfahrungswerten der Telekom, die bereits 290 000 Anfragen zu IP‑Adressen ohne gesetzliche Speicherpflicht verzeichnete. Kritiker warnen vor einer massenhaften Überwachung, die das Vertrauen der Bürger in digitale Dienste nachhaltig beschädigen könnte.