Digitalisierung im Gesundheitswesen: Der neue Gesetzesentwurf

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat einen Gesetzentwurf vorgestellt, der die digitale Infrastruktur des deutschen Gesundheitswesens neu ausrichten soll. Das 200‑seitige Dokument trägt den Arbeitstitel GeDIG und soll die elektronische Patientenakte (ePA) von einem reinen Dokumentenspeicher zu einer zentralen Gesundheitsplattform evolvieren lassen.

ePA als erste Anlaufstelle für Patienten

Im Kern des Vorhabens steht die Idee einer „digitalen Erstversorgung“. Über eine eigens entwickelte ePA‑App erhalten Versicherte nicht nur Zugriff auf ihre Befunde, sondern können innerhalb weniger Klicks eine Ersteinschätzung ihres Gesundheitszustands anfordern. Ab 2028 soll diese Einschätzung nach einheitlichen Standards durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen erfolgen. Erkennt die App einen Behandlungsbedarf, wird der Nutzer sofort zu einer Online‑Terminbuchung weitergeleitet. Ärzte müssen ab 2029 elektronische Überweisungen anbieten, sodass der gesamte Ablauf nahtlos digital abgewickelt werden kann.

Strengere Vorgaben für Buchungsplattformen

Plattformen wie Doctolib müssen künftig höheren regulatorischen Anforderungen genügen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV‑Spitzenverband sollen verbindliche Richtlinien erlassen, die verhindern, dass Drittanbieter die Terminvergabe zu kommerziellen Zwecken missbrauchen. Ziel ist ein transparenter und patientenorientierter Buchungsprozess.

Erweiterte Datenbefugnisse für Krankenkassen

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs liegt auf der Nutzung von Gesundheitsdaten für Versorgung, Forschung und Innovation. Krankenkassen sollen mit Einwilligung der Versicherten auf die in der ePA gespeicherten Informationen zugreifen und selbst zusätzliche Daten wie Ernährungsgewohnheiten oder Rauchstatus erheben dürfen. Diese Daten sollen dabei helfen, präventive Maßnahmen gezielt zu fördern und individuelle Risikoprofile zu erstellen.

Anonymisierung und Reallabore

Um den Datenschutz zu wahren, müssen personenbezogene Sozialdaten zunächst anonymisiert ausgewertet werden. Nach der Anonymisierung dürfen sie im Rahmen gesetzlicher Aufgaben weiterverarbeitet und an Dritte weitergegeben werden. Gleichzeitig sieht der Entwurf eine sogenannte Experimentierklausel vor, die es Krankenkassen erlaubt, temporäre „Reallabore“ einzurichten. Dort können personenbezogene Daten unter kontrollierten Bedingungen genutzt werden, etwa zur verbesserten Vorhersage von Demenz oder Herz‑Kreislauf‑Erkrankungen.

Ausblick und Diskussion

Der GeDIG‑Entwurf befindet sich derzeit in der Abstimmung zwischen den Bundesministerien. Befürworter sehen darin einen entscheidenden Schritt hin zu einer vernetzten, patientenzentrierten Versorgung. Kritiker warnen vor möglichen Eingriffen in die Privatsphäre und fordern klare Grenzen für die kommerzielle Nutzung von Gesundheitsdaten. Die kommenden Monate werden zeigen, wie die Balance zwischen Innovation und Datenschutz letztlich ausfallen wird.

Source: https://netzpolitik.org/2026/gesetzentwurf-so-will-gesundheitsministerin-warken-ihre-digitalstrategie-umsetzen/

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