Digitale Gesundheitsstrategie: Vision und Kritik
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat kürzlich ihre Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege vorgestellt. Das zentrale Ziel: ein riesiges Netzwerk von Gesundheitsdaten, das alle rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten erfasst und mit hunderten von Medizinregistern sowie europäischen Systemen verknüpft. Während die Ministerin von besserer Versorgung und mehr Selbstbestimmung spricht, wirft das Vorhaben zahlreiche Fragen zu Datenschutz, Patientenrechten und dem eigentlichen Nutzen für die Kliniker auf.
ePA als umfassende Datenplattform
Seit Januar 2025 besitzen praktisch alle Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA). Warken will sie jedoch von einer reinen Dokumentensammelstelle zu einer "Gesundheits(daten)plattform" ausbauen. Dazu sollen strukturierte Informationen in Echtzeit bereitgestellt und neue Features wie digitale Terminvermittlung oder elektronische Überweisungen integriert werden. Derzeit nutzen nur rund vier Millionen Menschen die ePA aktiv; bis 2030 sollen es laut Ministerium zwanzig Millionen sein. Kritiker bemängeln, dass die bisherigen PDF‑Dateien kaum durchsuchbar sind und die eigentliche Datenqualität noch stark verbessert werden müsse.
Künstliche Intelligenz zur Symptom‑Bewertung
Ein weiteres Versprechen: KI‑gestützte Ersteinschätzungen über die ePA‑App. Versicherte sollen durch einen Fragenkatalog erfahren, ob ein Arztbesuch sinnvoll ist. Gleichzeitig plant das BMG, bis 2028 über siebzig Prozent der Gesundheitseinrichtungen KI‑basierte Dokumentation einzuführen – ohne ausreichende Risiko‑Analysen. Die Ministerin fordert zudem eine "gezielte Anpassung" der EU‑KI‑Verordnung, um regulatorische Hürden zu senken. Datenschützer warnen, dass dies zu einem erheblichen Rückschritt bei digitalen Grundrechten führen könnte.
Forschungsdatenzentrum als Innovationsmotor
Ein zentrales Element der Strategie ist das neue Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ). Daten, die in der ePA gespeichert sind, sollen – sofern kein Widerspruch eingelegt wird – täglich automatisiert an das FDZ übermittelt werden. Dort sollen sie mit anderen europäischen Registern kombiniert und für medizinische Forschung nutzbar gemacht werden. Befürworter sehen darin einen Motor für neue Therapie‑Ansätze, während Kritiker befürchten, dass Patienten kaum Kontrolle über die Weitergabe ihrer sensiblen Informationen behalten.
Datenschutz und Patientenrechte im Schatten der Digitalisierung
Der geplante „Digitalgesetz‑Entwurf" soll im laufenden Quartal vorgelegt werden. Beobachter sehen darin die Gefahr, dass Grundrechte der Versicherten weitgehend ausgeklammert werden. Insbesondere die Möglichkeit, automatisiert Daten an Forschungsinstitutionen zu senden, wirft Fragen nach informierter Einwilligung und dem Recht auf Datenlöschung auf. Ohne klare Schutzmechanismen könnte das Projekt ein beispielloses Sammelbecken personenbezogener Gesundheitsinformationen schaffen – ein Jackpot für potenzielle Missbrauchsszenarien.