Hintergrund der Gesetzesentwürfe

Die Bundesregierung plant, die Befugnisse der Sicherheitsbehörden im digitalen Raum deutlich auszuweiten. Kernstück ist ein Vorhaben, das den polizeilichen Zugriff auf im Internet veröffentlichte Gesichter ermöglichen soll. Mit Hilfe von Bildersuch‑ und Vergleichs‑Tools sollen biometrische Daten automatisiert abgeglichen werden, um Verdächtige schneller zu identifizieren. Die gesetzgeberischen Initiativen stammen aus dem Bundesjustiz‑ und Bundesinnenministerium und wurden von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sowie Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgestellt.

Kritik der Zivilgesellschaft

Mehrere NGOs, darunter Amnesty International und der Chaos Computer Club, haben eine einheitliche Stellungnahme veröffentlicht. Sie bemängeln, dass die Entwürfe grundlegende verfassungsrechtliche Defizite aufweisen, die durch bloße Verfahrensoptimierungen nicht behoben werden können. Hauptmängel sind das fehlende richterliche Prüfrecht, die mangelhafte Transparenz für Betroffene und die unzureichende Dokumentation der eingesetzten KI‑Algorithmen. Ohne klare Beschränkungen bei Art und Umfang der verarbeiteten Daten bestünde die Gefahr einer flächendeckenden Überwachung.

Gefahr für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Die geplante biometrische Gesichtserkennung greift unmittelbar in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Personen, die Bilder im öffentlichen Netz teilen, könnten ohne ihr Zutun analysiert und mit polizeilichen Datenbanken abgeglichen werden. Selbst Menschen, die zufällig im Hintergrund von Aufnahmen erscheinen, würden von der Massenerkennung erfasst. Dieser Eingriff gefährdet zudem die Meinungs‑ und Versammlungsfreiheit, weil ein Abschreckungseffekt entstehen könnte: Wer befürchtet, bei einer Demonstration identifiziert zu werden, könnte das öffentliche Auftreten ganz vermeiden.

Folgen für Grundrechte und Demokratie

Die Stellungnahme warnt vor einer systemischen Diskriminierung. Empirische Befunde zeigen, dass insbesondere People of Color überproportional von polizeilichen Maßnahmen betroffen sind. Eine automatisierte Massenüberwachung könnte das Diskriminierungsverbot weiter aushöhlen. Darüber hinaus wird die Gefahr einer „Super‑Datenbank“ betont, in der Daten von Opfern, Zeugen und unbeteiligten Bürgern zusammengeführt und mittels KI‑Tools wie Palantir analysiert werden. Solche Profile könnten weit über den ursprünglichen Zweck der Erhebung hinausgehen und tiefgreifende Persönlichkeitsanalysen ermöglichen.

Fehlende Haftungs- und Kontrollmechanismen

Ein weiterer Kritikpunkt ist das Fehlen verbindlicher Regelungen zu Transparenz, Kontrolle und Haftung. Private Unternehmen, die die KI‑Systeme bereitstellen, dürften kaum zur Rechenschaft gezogen werden. Ohne gesetzliche Vorgaben zur Dokumentation von Algorithmen, zur Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen und zur Möglichkeit der Anfechtung würden Betroffene kaum Mittel haben, um sich gegen Missbrauch zu wehren.

Forderungen und Alternativen

Die zivilgesellschaftlichen Akteure fordern die sofortige Rücknahme aller entsprechenden Gesetzesentwürfe. Stattdessen soll ein generelles Verbot biometrischer Massenerkennungssysteme eingeführt werden. Weiterhin werden verbindliche Vorgaben für Transparenz, unabhängige Aufsicht und klare Haftungsregeln gefordert. Der Fokus sollte darauf liegen, digitale Grundfreiheiten zu schützen und die Nutzung von KI im Sicherheitsbereich streng zu regulieren, sodass sie den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht.

Source: https://netzpolitik.org/2026/keine-verfassungskonforme-ausgestaltung-moeglich-zivilgesellschaft-warnt-vor-plaenen-fuer-ki-fahndung/

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