EU‑Recht blockiert ein nationales Verbot
Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags haben in einem 27‑seitigen Bericht erneut dargelegt, dass Deutschland kaum Spielraum hat, soziale Medien für Minderjährige komplett zu verbieten. Trotz lautstarker Forderungen von CDU, SPD, Kanzler und Vize‑Kanzler zeigen vier zentrale Rechtsgrundlagen, warum ein solches Verbot im Widerspruch zu EU‑Recht steht.
1. Anwendungsvorrang des EU‑Rechts
Der Anwendungsvorrang verpflichtet nationale Regelungen, im Zweifel dem EU‑Recht unterzuordnen. Das Digital Services Act (DSA) bildet bereits einen umfassenden Rahmen zum Schutz von Kindern. Er sieht unter anderem vor, dass Plattformen suchtfördernde Funktionen abschwächen und altersbasierte Kontrollen einführen können – jedoch ohne eine generelle Sperre vorzuschreiben. Nationale Verbote würden daher mit dem DSA kollidieren und dürften nicht vollziehen werden.
2. Vollständige Harmonisierung des Binnenmarkts
Die EU strebt danach, ein einheitliches Regelwerk zu schaffen, das Unternehmen vor einem Flickwerk von 27 unterschiedlichen Nationalgesetzen schützt. Ein deutsches Verbot würde diese Harmonisierung gefährden, da Plattformen vor der Herausforderung stünden, für jedes Mitgliedsland abweichende Vorgaben umzusetzen. Der Bericht betont, dass solche Fragmentierung dem Binnenmarkt schadet und daher vermieden werden soll.
3. Herkunftslandprinzip
Nach dem Herkunftslandprinzip werden internationale Konzerne dort reguliert, wo ihr Sitz ist. Für große soziale Netzwerke wie TikTok, Instagram oder YouTube ist das Irland. Nationale Sperrungen hätten demnach kaum Durchschlagskraft, weil die eigentliche Aufsicht in den jeweiligen Herkunftsländern liegt. Der Bericht weist darauf hin, dass ein reines deutsches Verbot also kaum praktische Wirkung entfalten könnte.
4. Grundrechtliches Elternrecht
Unabhängig vom EU‑Recht schützt das Grundgesetz das Erziehungsrecht der Eltern. Der Staat darf nicht in die Entscheidungen der Eltern eingreifen, wann und welche Medieninhalte ihre Kinder konsumieren dürfen. Selbst wenn viele Eltern ein Verbot befürworten, könnte ein staatlicher Eingriff dieses verfassungsrechtlich geschützte Elternrecht verletzen.
Fazit und Ausblick
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die juristischen Hürden – Anwendungsvorrang, Binnenmarkt‑Harmonisierung, Herkunftslandprinzip und Elternrecht – ein deutsches Social‑Media‑Verbot für Minderjährige praktisch unmöglich machen. Die Wissenschaftlichen Dienste schließen jedoch nicht aus, dass der Europäische Gerichtshof künftig neue Interpretationen liefert. Aktuell bleibt jedoch klar: Das EU‑Recht lässt kaum Interpretationsspielraum für ein nationales komplettes Verbot.
Source: https://netzpolitik.org/2026/eu-recht-geht-vor-kein-spielraum-fuer-deutsches-social-media-verbot/