Einleitung
Die jüngste Debatte um die KI‑gestützte Videoüberwachung in Berlin wirft ein grelles Licht auf die Frage, wie personenbezogene Informationen für maschinelles Lernen verwendet werden dürfen. Während die Stadtverwaltung die Einführung von Verhaltensscannern an stark frequentierten Orten plant, sorgt die Möglichkeit, dass reale Aufnahmen an kommerzielle Anbieter weitergeleitet werden, für Besorgnis bei Datenschützern und Bürger*innen.
Gesetzliche Grundlage
Im Zuge der Verabschiedung des neuen Polizeigesetzes – offiziell „Allgemeines Sicherheits‑ und Ordnungsgesetz“ (ASOG) – wurde die Nutzung von Künstlicher Intelligenz zur Analyse von Videoaufnahmen ausdrücklich erlaubt. Der Gesetzestext formuliert, dass personenbezogene Daten zur Weiterverarbeitung für das Training und Testen von KI‑Systemen eingesetzt werden dürfen, sofern dies der Qualitätssicherung, Weiterentwicklung oder Anpassung dient.
ASOG und KI‑gestützte Videoüberwachung
Durch diese Formulierung erhalten Behörden die Befugnis, reale Bilddaten zu sammeln, zu speichern und anschließend für algorithmische Lernprozesse zu verwenden. In der Praxis bedeutet das, dass Aufnahmen von Passant*innen, die an öffentlichen Plätzen oder in Verkehrsknotenpunkten erfasst werden, nicht zwingend anonymisiert sein müssen, wenn sie dem Training von Verhaltensscannern dienen.
Datenweitergabe an private Unternehmen
Eine von den Linken initiierte Kleine Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus hat ergeben, dass die Polizei beabsichtigt, nicht‑anonymisierte Datensätze an externe Dienstleister zu übermitteln. Konkret sollen Unternehmen wie die Staige GmbH, die eng mit der Adesso SE verbunden ist, Zugriff auf diese Informationen erhalten, um die KI‑Modelle zu verfeinern.
Praxisbeispiel Staige GmbH
In der offiziellen Antwort auf die Anfrage wird betont, dass zunächst „wirksam bzw. irreversibel anonymisierte Datenbestände“ verwendet werden. Gleichzeitig wird jedoch eingeräumt, dass eine Anonymisierung ausgenommen werden kann, wenn sie den Test‑ oder Trainingszwecken entgegensteht. Kritiker*innen interpretieren diese Formulierung als Türöffner für die Weitergabe von Aufnahmen, aus denen einzelne Personen noch identifiziert werden können.
Kontroverse und rechtliche Schritte
Der linke Innenpolitiker Niklas Schrader bezeichnete die Regelung als „erschreckend“ und warnt vor einer unkontrollierten Öffnung der Polizeidaten für gewinnorientierte Unternehmen. In Reaktion darauf haben die Linke und die Grünen bereits Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, um die Verfassungsmäßigkeit des entsprechenden Paragraphen prüfen zu lassen. Das Verfahren könnte klären, ob die aktuelle Praxis mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar ist.
Politische Aussichten und Wahl 2026
Die Debatte erreicht ihren Höhepunkt kurz vor den anstehenden Abgeordnetenhauswahlen am 15. November. Umfragen deuten darauf hin, dass die regierende Koalition aus CDU und SPD Gefahr läuft, abgewählt zu werden. Ein Regierungswechsel könnte zu einer Neubewertung des Polizeigesetzes führen und strengere Vorgaben für den Einsatz von KI‑Überwachungssystemen nach sich ziehen. Darüber hinaus plant die Berliner Polizei, die Technologie nicht nur im öffentlichen Raum, sondern auch im polizeilichen Objektschutz – etwa am Roten Rathaus – zu testen, bevor sie in den Regelbetrieb übergeht.