Hintergrund der Reform

Die Bundesregierung hat einen umfassenden Gesetzentwurf vorgelegt, der die Rechtsgrundlagen für den Bundesnachrichtendienst (BND) und den Bundesverfassungsschutz neu ordnen soll. Ziel ist, die Befugnisse der Nachrichtendienste zu modernisieren und gleichzeitig den rechtsstaatlichen Rahmen zu stärken. Während viele Punkte detailliert geregelt werden – etwa die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern oder die Kontrolle von Verschlüsselungstechniken – bleibt ein zentrales Thema völlig unbeantwortet: Dürfen die Dienste Daten aus der Werbeindustrie nutzen, die ohne rechtliche Grundlage gesammelt wurden?

Was steckt hinter ADINT?

Unter dem Begriff „Advertising‑based Intelligence“ (ADINT) versteht man die Praxis, kommerziell erzeugte Werbedaten – vor allem präzise Standortinformationen aus Smartphone‑Apps – zu kaufen und für nachrichtendienstliche Zwecke auszuwerten. Recherchen von netzpolitik.org und dem Bayerischen Rundfunk haben gezeigt, dass solche Daten nicht nur von Unternehmen, sondern auch von staatlichen Stellen gehandelt werden. In mehreren europäischen Ländern, darunter die USA, Ungarn und Österreich, ist der Einsatz von ADINT bereits dokumentiert. Auch ein deutsches Landeskriminalamt soll nachweislich Werbedaten verwendet haben.

Kritik aus Opposition und Fachwelt

Die Linksfraktion und die Grünen äußern scharfe Vorwürfe. Clara Bünger (Linke) fordert ein klares Verbot: „Niemals dürfen Polizei und Geheimdienste solche illegal entstandenen Datenhalden nutzen.“ Konstantin von Notz (Grüne) kritisiert die „anhaltende Verweigerungshaltung der Bundesregierung“ und warnt, dass detaillierte Bewegungsprofile die Identifikation von Mitarbeitenden sicherheitsrelevanter Institutionen ermöglichen könnten. Beide Politiker betonen, dass die bestehenden Datenschutzbestimmungen – insbesondere die DSGVO – bereits gegen die massenhafte Weitergabe solcher Daten verstoßen, die Aufsichtsbehörden jedoch kaum Durchgriffsmöglichkeiten besitzen.

Gefahren für die nationale Sicherheit

Die Gefahr liegt nicht nur im Eingriff in die Privatsphäre einzelner Bürger. Durch die Kombination von Standortdaten mit anderen öffentlich zugänglichen Informationen lassen sich umfassende Lebensprofile erstellen. Solche Profile könnten Aufschluss über Einsatzorte von Militärbasen, Regierungsgebäuden oder kritischen Infrastrukturen geben. Wenn Geheimdienste ohne klare Rechtsgrundlage auf diese Informationen zugreifen, entsteht ein potenzielles Sicherheitsleck, das von feindlichen Akteuren ausgenutzt werden könnte.

Fehlende Regelungen im Reformentwurf

Der aktuelle Gesetzentwurf enthält keinerlei Bestimmungen, die den Umgang mit illegal erworbenen Werbedaten regeln. Experten fordern deshalb, dass die Reform explizit festlegt, dass der Zugriff auf solche Daten verboten ist oder nur unter strengsten gerichtlichen Auflagen erfolgen darf. Ohne klare Vorgaben bleibt die Praxis von ADINT ein Graubereich, in dem staatliche Stellen leicht um die Grenzen der legalen Überwachung herumschleichen können.

Ausblick

Die Opposition plant, den Gesetzentwurf im Bundestag zu blockieren, bis eine verbindliche Regelung zu Werbedaten aufgenommen wird. Gleichzeitig drängen Datenschützer und zivilgesellschaftliche Organisationen auf eine stärkere Kontrolle der Datenbroker‑Industrie. Ob die Bundesregierung letztlich bereit ist, die Lücke zu schließen, bleibt abzuwarten – doch das öffentliche Echo zeigt, dass das Thema nicht mehr ignoriert werden kann.

Source: https://netzpolitik.org/2026/geheimdienstreform-opposition-kritisiert-ungeregelte-ueberwachung-mit-werbedaten/

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