Einleitung
Im Zuge des Bundestagswahlkampfs 2021 haben mindestens vier etablierte Parteien – CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke – auf Facebook gezielt Wahlwerbung an ausgewählte Nutzergruppen ausgespielt. Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat diese Praxis nun als Verstoß gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingestuft und Verwarnungen ausgesprochen. Das Verfahren gegen die AfD ist noch nicht abgeschlossen.
Was ist politisches Microtargeting?
Microtargeting bezeichnet die Erstellung von Nutzerprofilen auf Basis von Tracking‑Daten, die Aufschluss über Interessen, Verhalten und sogar politische Einstellungen geben. Plattformen wie Meta (Facebook) nutzen diese Profile, um Werbeanzeigen exakt auf bestimmte Personengruppen zuzuschneiden. Im Wahlkampf kann das bedeuten, dass unterschiedliche Botschaften an verschiedene Wählersegmente gesendet werden, ohne dass die Betroffenen darüber informiert werden.
Fehlende Einwilligung und mangelnde Transparenz
Die Berliner Behörde kritisierte insbesondere zwei Kernaspekte: Erstens fehlte die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen, bevor ihre mutmaßlichen politischen Meinungen verarbeitet wurden. Zweitens sei die Transparenz unzureichend – weder die Parteien noch der Plattformbetreiber haben klar kommuniziert, wie und zu welchem Zweck die Daten genutzt wurden. Beide Punkte verstoßen nach Ansicht der Aufsichtsbehörde gegen die DSGVO, die besonders sensible personenbezogene Daten streng schützt.
Der Anstoß der Beschwerde
Die Initiative zur Untersuchung ging von der europäischen Datenschutzorganisation Noyb aus. Ihre Beschwerde basierte auf Recherchen des ZDF‑Magazins „Royale“, bei denen Zuschauer:innen mittels einer Browser‑Erweiterung dokumentierten, welche Wahlwerbung ihnen angezeigt wurde. Noyb sammelte daraufhin konkrete Fälle und reichte im März 2023 formelle Beschwerden bei der Berliner Datenschutzbeauftragten ein.
Reaktion der Datenschutzgemeinschaft
Die Entscheidung der Behörde wurde von Noyb ausdrücklich begrüßt. Datenschutzjurist Felix Mikolasch betonte, dass politisches Microtargeting eine reale Gefahr für die Demokratie darstelle, weil es die Möglichkeit eröffnet, widersprüchliche Versprechen an unterschiedliche Wählergruppen zu richten und damit die gesellschaftliche Polarisierung zu verstärken. Für Noyb bedeutet das Urteil einen Schritt hin zu gleichen Wettbewerbsbedingungen für alle politischen Akteure.
Ausblick auf kommende Wahlkämpfe
Obwohl das Verfahren nach der alten Rechtslage beurteilt wurde, gelten seit Oktober 2025 neue EU‑Vorgaben – die Verordnung über Transparenz und Targeting politischer Werbung (TTPW‑VO). Diese sollen künftig klarere Regeln für die Kennzeichnung und Offenlegung politischer Anzeigen schaffen. Max Schrems, Vorstandsvorsitzender von Noyb, äußerte Bedauern darüber, dass die Behörde kein generelles Verbot für Microtargeting erlassen habe, hofft jedoch auf rasche Durchsetzungsmaßnahmen, falls Parteien die Praxis weiterhin nutzen.
Der Stand bei der AfD
Im Gegensatz zu den vier verwarnten Parteien befindet sich das Verfahren gegen die AfD noch im Gange. Nachdem die Partei die Herausgabe von Auskünften gerichtlich angefochten hatte, entschied das Verwaltungsgericht Berlin im März 2026, dass die AfD der Datenschutzbehörde die geforderten Informationen bereitstellen muss. Das Ergebnis dieses Verfahrens bleibt abzuwarten.
Die aktuelle Entscheidung wirft ein Schlaglicht auf die wachsende Bedeutung von Datenschutz im politischen Kontext und könnte künftig die Art und Weise, wie Wahlwerbung online geschaltet wird, grundlegend verändern.