Ein wegweisendes Urteil für die Meinungs- und Pressefreiheit
Im September 2024 fällte das Landgericht Berlin ein Urteil, das weit über den Einzelfall einer IT‑Sicherheitsexpertin hinausreicht. Die Entscheidung stärkt das Grundrecht, kritische Informationen über staatlich regulierte Branchen zu veröffentlichen, und setzt ein wichtiges Zeichen für investigative Journalist*innen und Whistleblower*innen. Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Auseinandersetzung zwischen der maltesischen Glücksspielbehörde Malta Gaming Authority (MGA) und der deutschen Expertin Lilith Wittmann, die interne Dokumente über mutmaßlich illegales Glücksspiel in Deutschland an Medien und Ermittlungsbehörden weitergeleitet hatte.
Die Ausgangslage: Illegales Glücksspiel und Steuerverluste
Wittmann hatte sich intensiv mit der Frage beschäftigt, wie viel Steuereinnahmen dem deutschen Staat durch nicht lizenzierte „Zweitlotterien“ entgehen. Diese Angebote, betrieben von der Lottoland‑Gruppe, ähneln den offiziellen Lotterien, verbergen jedoch die Tatsache, dass Spieler*innen auf die Ziehung von Lottozahlen wetten, anstatt selbst an einer staatlich genehmigten Lotterie teilzunehmen. Durch geschicktes Branding und ein maltesisches Impressum wirken die Plattformen seriös, während sie in Deutschland illegal sind. Laut Wittmanns Analyse haben die Unternehmen zwischen 2019 und 2023 rund 400 Millionen Euro an potenziellen Steuereinnahmen verhindert.
Der Rechtsstreit: Die einstweilige Verfügung der MGA
Die MGA reagierte, indem sie am Landgericht II in Berlin eine einstweilige Verfügung beantragte. Zwei Hauptforderungen standen im Raum: Erstens sollte Wittmann untersagt werden, erneut ein Tarnkonto im MGA‑Webportal zu erstellen und Zugriff auf dort gespeicherte Finanzunterlagen zu erhalten. Zweitens sollte ihr das Recht verwehrt werden, öffentlich zu behaupten, die Behörde unterstütze organisierte Kriminalität – ein Vorwurf, den Wittmann bereits im März auf LinkedIn geäußert hatte.
Das Urteil: Teilweise Bestätigung, teilweise Aufhebung
Am 24. September entschied das Gericht. Die einstweilige Verfügung wurde in Bezug auf das erneute „Hacken“ des MGA‑Portals bestätigt – Wittmann darf künftig keinen unautorisierten Zugriff mehr erlangen. In allen anderen Punkten jedoch hob das Gericht die Verfügung auf: Sie darf die erlangten Dokumente weiterhin an Pressevertreter*innen und Ermittlungsbehörden weitergeben und darf ihre kritischen Äußerungen über die MGA öffentlich äußern. Damit wird ein starkes Signal gesetzt, dass das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit nicht durch Unterlassungsansprüche eingeschränkt werden darf, solange die Veröffentlichung im öffentlichen Interesse liegt.
Auswirkungen für die Medienlandschaft
Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für investigative Recherchen, insbesondere wenn sie sich mit grenzüberschreitenden Wirtschaftspraktiken befassen. Es bestätigt, dass Whistleblower*innen nicht automatisch durch zivilrechtliche Unterlassungsansprüche zum Schweigen gebracht werden können, wenn ihre Enthüllungen Missstände aufdecken, die das Gemeinwohl betreffen. Für Journalist*innen bedeutet dies mehr rechtliche Sicherheit beim Umgang mit vertraulichen Dokumenten, die von Informanten bereitgestellt werden.
Fazit: Ein Meilenstein für die Demokratie
Durch die Entscheidung wird die Balance zwischen dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen und dem öffentlichen Interesse an Transparenz neu justiert. Die Meinungs‑ und Pressefreiheit, zentrale Pfeiler jeder Demokratie, erhalten hier einen klaren Rechtsrahmen, der investigative Arbeit schützt und gleichzeitig die Verantwortlichkeit von Behörden wie der MGA betont. Der Fall Lilith Wittmann bleibt ein Lehrbeispiel dafür, wie mutige Recherchearbeit und ein unabhängiges Justizsystem zusammenwirken können, um Missstände ans Licht zu bringen.