Einleitung: Warum der Schutz von Journalist:innen brennt

Die geplante Reform der deutschen Nachrichtendienste sorgt für Aufsehen, weil sie das Fundament journalistischer Arbeit – die Vertraulichkeit von Quellen – ins Wanken bringen könnte. Reporter ohne Grenzen warnt, dass der BND und der Bundesverfassungsschutz künftig leichter in die Kommunikation von Medienschaffenden eingreifen dürfen. In einem Interview erklärt Maximilian Jung, Advocacy‑Referent bei RSF, welche Risiken das für die Pressefreiheit birgt und warum das Thema jetzt besonders brisant ist.

Der aktuelle Rechtsrahmen und seine Schwächen

Berufsgeheimnisträger:innen im Fokus

Journalist:innen gehören zu den Berufsgruppen, die ein gesetzlich verankertes Berufsgeheimnis genießen – ähnlich wie Rechtsanwält:innen oder Geistliche. Dieses Prinzip soll verhindern, dass vertrauliche Informationen, die im Rahmen einer Recherche ausgetauscht werden, in Strafverfahren oder nachrichtendienstlichen Ermittlungen verwendet werden. In Deutschland wurde dieses Schutzniveau jedoch seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2011 nur noch relativ definiert: Der Schutz muss im Einzelfall gegen das Interesse der Strafverfolgung oder der nationalen Sicherheit abgewogen werden.

Unterschied zwischen In‑ und Auslandskommunikation

Der BND ist primär für die Auslandsaufklärung zuständig. Nach der bisherigen Rechtslage dürfen BND‑Agenten nur dann Journalist:innen im Inland überwachen, wenn ein konkreter Verdacht auf eine Straftat oder eine Gefährdung der Bundesrepublik vorliegt. Bei Journalist:innen, die ausschließlich im Ausland tätig sind und dort mit Quellen kommunizieren, besteht ein höherer Schutz, weil die Zuständigkeit des BND klar definiert ist.

Die geplante Reform und ihre Folgen

Die neue Gesetzesinitiative will die Trennung zwischen Ausland‑Ausland‑ und Ausland‑Inland‑Kommunikation praktisch aufheben. Das bedeutet, dass der BND künftig auch Gespräche von Journalist:innen in Deutschland mit ausländischen Quellen ohne vorherige richterliche Anordnung auswerten könnte. Kritiker sehen darin einen Rückschritt: Der bisherige „relative Schutz“ wird durch einen weitreichenden Eingriff ersetzt, der die Gefahr birgt, dass Whistleblower und investigative Reporter ihre Quellen verlieren.

Stimmen aus der Praxis: Maximilian Jung von RSF

Jung betont, dass ein absoluter Schutz vor Überwachung nicht existiere, aber ein robustes Mindestniveau unverzichtbar sei. Er erklärt, dass die Reform nicht nur die Arbeit von Journalist:innen im Inland erschwere, sondern auch internationale Recherchen gefährde, weil Quellen im Ausland künftig weniger Vertrauen in die Vertraulichkeit ihrer Gespräche hätten. Für ihn ist die Gefahr besonders hoch, wenn Terror- oder Extremismusverdachtsfälle als Vorwand genutzt werden, um legitime journalistische Kommunikation zu überwachen.

Was kann getan werden?

RSF fordert, dass das Parlament klare Grenzen für nachrichtendienstliche Eingriffe zieht und den Schutz von Journalist:innen wieder stärkt. Dazu gehören strengere richterliche Kontrollen, transparente Berichtspflichten und ein explizites Verbot, dass BND‑Daten zur Verfolgung von reinen Rechercheaktivitäten verwendet werden dürfen. Gleichzeitig soll die Zivilgesellschaft stärker in die Debatte eingebunden werden, um ein Gleichgewicht zwischen Sicherheitsinteressen und Grundrechten zu gewährleisten.

Source: https://netzpolitik.org/2026/geheimdienstreform-der-schutz-von-journalistinnen-wird-systematisch-abgebaut/

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