Ein neues Jugendschutzgesetz in Frankreich

Das französische Parlament hat kürzlich beschlossen, dass Personen unter 15 Jahren keinen Zugang zu sozialen Netzwerken erhalten dürfen. Ziel ist ein stärkerer Schutz Minderjähriger vor problematischen Inhalten und exzessiver Nutzung. Auf den ersten Blick wirkt das Vorhaben klar und entschlossen – doch die praktische Umsetzung stößt bereits auf erhebliche Hürden.

Der digitale Dienstleistungs‑Act (DSA) als übergeordnete Regelung

Die Europäische Kommission erinnert in einer Stellungnahme vom 8. Juli daran, dass das EU‑weite Gesetz über digitale Dienste (DSA) Vorrang vor nationalen Vorschriften hat. Der DSA sieht vor, dass einzelne Mitgliedstaaten keine strengeren Pflichten für Plattformen einführen dürfen, solange diese nicht mit den EU‑Regeln kollidieren. Alterskontrollen gelten dabei nur als eine von mehreren möglichen Schutzmaßnahmen, nicht als zwingende Vorgabe.

„Sehr große Plattformen“ unter EU‑Aufsicht

Plattformen wie TikTok, Instagram oder YouTube werden im Rahmen des DSA als „sehr große Online‑Plattformen“ (VLOPs) klassifiziert. Ihre Aufsicht liegt somit bei der EU‑Kommission und nicht bei nationalen Behörden. Das bedeutet, Frankreich kann nicht eigenmächtig technische Altersverifikationen verlangen, solange die EU‑Regelung keine entsprechende Verpflichtung vorsieht.

Der Konflikt zwischen nationalem Ehrgeiz und europäischer Rechtsordnung

Präsident Emmanuel Macron hat das französische Vorhaben öffentlich unterstützt und will ein Modell nach dem australischen Vorbild einführen – ein generelles Verbot für Minderjährige kombiniert mit verpflichtenden Altersprüfungen. Das Parlament hat jedoch nur das Verbot ohne die technische Kontrollpflicht verabschiedet. Die EU‑Kommission sieht darin einen Widerspruch zum DSA und hat im Notifizierungsverfahren Einwände erhoben.

Wie das Notifizierungsverfahren funktioniert

Mit dem Notifizierungsverfahren teilen Mitgliedstaaten der Kommission neue Regelungen mit. Die Kommission prüft, ob diese mit EU‑Recht vereinbar sind, und kann bei Konflikten formelle Einwände einlegen. In diesem Fall betont die Kommission, dass der französische Entwurf „scheinbar“ nur das Mindestalter festlegt, ohne Plattformen zu verpflichten, wirksame Alterskontrollen zu implementieren.

Politische Dimension und zukünftige Entwicklungen

Im April lud Macron zu einer Videokonferenz ein, an der EU‑Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, Bundeskanzler Friedrich Merz und italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni teilnahmen. Ziel war ein koordiniertes Vorgehen zum Schutz von Kindern im Netz. Im Juli präsentierte von der Leyen Ergebnisse von Expert*innen, die ebenfalls Altersbeschränkungen befürworten, und kündigte an, bis Ende des Sommers einen EU‑weiten Vorschlag zu erarbeiten.

Dennoch bleibt die Stimmung im Notifizierungsverfahren eher angespannt. Die Kommission fragt sich, wie Frankreich das Verbot praktisch durchsetzen will, wenn keine verbindlichen Altersprüfungen vorgesehen sind. Diese Unsicherheit könnte das französische Vorhaben in den kommenden Monaten erheblich bremsen.

Die Debatte verdeutlicht, wie komplex die Balance zwischen nationalem Jugendschutz und einem einheitlichen europäischen Rechtsrahmen ist. Während viele EU‑Staaten ähnliche Gesetze anstreben, wird die endgültige Ausgestaltung stark davon abhängen, wie flexibel der DSA interpretiert und ggf. angepasst wird.

Source: https://netzpolitik.org/2026/social-media-verbot-in-frankreich-eu-kommission-bremst-macron/

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